Weniger Schokolade, gleiche Verpackung – das Landgericht Bremen hat Mondelēz nun zur Verantwortung gezogen.
Das Landgericht Bremen hat dem Schokoladenhersteller Mondelēz eine empfindliche juristische Niederlage bereitet. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die überarbeitete Verpackung der Milka Alpenmilch-Tafel geeignet ist, Konsumentinnen und Konsumenten zu täuschen. Kern des Verfahrens war die Reduktion des Tafelgewichts von 100 auf 90 Gramm bei nahezu unveränderter Aufmachung.
Die Verbraucherzentrale Hamburg, die die Klage gegen Mondelēz eingebracht hatte, argumentierte, dass die Gewichtsänderung für Käuferinnen und Käufer nicht hinreichend erkennbar gewesen sei. Aus Sicht der Verbraucherschützer handelte es sich dabei um eine klassische Mogelpackung. Ausschlaggebend für das Gericht war dabei weniger die verringerte Füllmenge an sich als vielmehr der Gesamteindruck, den die Verpackung vermittelt: Wer seit Jahren eine 100-Gramm-Tafel in ähnlicher Aufmachung kauft, könne bei fast identischer Verpackung weiterhin dieselbe Menge erwarten.
Mondelēz wies die Vorwürfe zurück und betonte, die neue Gewichtsangabe sei auf der Verpackung klar ablesbar. Ergänzend verwies das Unternehmen auf gestiegene Produktions- und Lieferkettenkosten. Die Richter ließen dieses Argument jedoch nicht gelten.
Nach Auffassung des Gerichts hätte der Hinweis auf die reduzierte Menge deutlich sichtbarer, verständlicher und direkt auf der Verpackung erfolgen müssen. Das Landgericht Bremen folgte dieser Argumentation und wertete die Gestaltung als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Shrinkflation im Fokus
Der Fall wird als eines der bekanntesten Beispiele für das Phänomen der Shrinkflation gewertet – also die Praxis, den Inhalt eines Produkts zu verringern, während Preis und Verpackung weitgehend unverändert bleiben oder der Preis sogar steigt. Im Fall Milka soll der Verkaufspreis laut Verbraucherangaben Anfang Jänner 2025 von 1,49 Euro auf 1,99 Euro geklettert sein, während die Tafel gleichzeitig zehn Gramm leichter wurde.
Auch andere Hersteller sehen sich wegen vergleichbarer Praktiken mit Kritik konfrontiert. In Deutschland standen zuletzt neben Schokolade auch Produkte wie Zahnpasta, Haferflocken oder Instantkaffee wegen gesunkener Füllmengen im Fokus öffentlicher Debatten.
Urteil ohne Rechtskraft
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Mondelēz kann dagegen Rechtsmittel einlegen. Trotzdem dürfte die Entscheidung Signalwirkung haben: Lebensmittelhersteller geraten zunehmend unter Druck, wenn sie Mengen reduzieren, ohne dies für Konsumenten klar und auffällig zu kennzeichnen.