Nach einem Crash auf der Belgrader Autobahn drohen dem Sänger Darko Lazic ernste Konsequenzen – von Geldstrafen bis hin zu mehrmonatiger Haft.
Darko Lazic und seine Ehefrau Katarina sind auf der Autobahn bei Genex in der Nähe der Belgrader Arena in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt worden. Das Paar befand sich auf dem Heimweg von einer Liedpräsentation von Katarinas Schwester Tijana Matic. Nach ersten Erkenntnissen kollidierte Lazic zunächst mit einem Bus, bevor sein Fahrzeug gegen eine Leitplanke prallte.
Verletzungen und Hospitalisierung
Der Sänger erlitt bei dem Unfall eine Kopfverletzung und wurde im VMA-Krankenhaus behandelt, bevor er mit einem Kopfverband entlassen wurde. Seine Ehefrau Katarina wurde mit leichteren Verletzungen in die Zemun-Klinik gebracht. Beide sind außer Lebensgefahr, jedoch wird Lazic den Unfall nicht ohne Folgen davonkommen.
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Alkohol am Steuer
Besonders brisant: Laut Medienberichten saß Lazic mit 1,9 Promille Alkohol im Blut am Steuer seines gemieteten Mercedes GLE Coupé. Das Luxusfahrzeug im Wert von rund 120.000 Euro wurde bei dem Crash vollständig zerstört. Da er unter Alkoholeinfluss fuhr, kann die Versicherung die Regulierung der Schäden verweigern und Regressforderungen gegen ihn stellen – die Kosten für den Totalschaden muss er dann selbst tragen.
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Rechtliche Folgen
Anwalt Bosko Zuric erläutert gegenüber Kurir die rechtlichen Konsequenzen, die dem Sänger nun drohen könnten: „Ein Fahrverbot in Serbien gilt unabhängig davon, ob die Person einen serbischen oder ausländischen Führerschein besitzt. Die Strafen für einen Verstoß hängen davon ab, ob das Verbot durch ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitsgericht verhängt wurde. Bei einem Urteil des Ordnungswidrigkeitsgerichts drohen bis zu 15 Tage Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe bis zu 120.000 Dinar (ca. 1.000 Euro). Wurde das Verbot durch ein Strafgericht ausgesprochen, kann dies mit bis zu sechs Monaten Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden. Wiederholungstäter müssen mit verschärften Strafen rechnen, wobei das Gericht den gesetzlichen Rahmen unter Berücksichtigung mildernder oder erschwerender Umstände ausschöpfen kann.“
Strafmaß-Kriterien
Der Rechtsexperte führt weiter aus: „Die Einstufung eines Verkehrsunfalls als Ordnungswidrigkeit oder Straftat hängt hauptsächlich davon ab, ob es Verletzte gibt und ob der Sachschaden über 200.000 Dinar (ca. 1.700 Euro) liegt. Ohne Verletzte und bei geringerem Schaden wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Bei leichten oder schweren Körperverletzungen folgt hingegen ein Strafverfahren. Die Sanktionen unterscheiden sich entsprechend: Bei Ordnungswidrigkeiten drohen Geldstrafen, bei Straftaten reichen die Strafen von Freiheitsentzug bis zu drei Jahren bei leichten Verletzungen über zwei bis acht Jahre bei schweren Verletzungen bis hin zu fünf bis 15 Jahren bei Todesfolge.“
Zuric betont abschließend, dass die Behörden in jedem Fall von Amts wegen tätig werden: „Das Verfahren wird unabhängig von der Einstufung als Straftat oder Ordnungswidrigkeit automatisch eingeleitet.
Bei einer Straftat übernimmt die Staatsanwaltschaft die Anklagevertretung, bei einer Ordnungswidrigkeit stellt die Polizei einen Bußgeldbescheid aus.“