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Jagdkonflikt

Nachtjagd auf geschützte Tiere? EU-Recht gegen FPÖ-Pläne

Nachtjagd auf geschützte Tiere? EU-Recht gegen FPÖ-Pläne
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Salzburgs Jagdgesetz-Novelle sorgt für Zündstoff: Die FPÖ will Nachtjagd mit Hightech erlauben, während der WWF vor fatalen Verwechslungen bei geschützten Arten warnt.

Der Konflikt um die geplante Ausweitung der Nachtjagd in Salzburg verschärft sich zunehmend. Die Landesregierung unter Ressortleitung von Marlene Svazek (FPÖ) stößt mit ihrem Entwurf für ein neues Jagdgesetz auf entschiedenen Widerstand beim Umweltschutzverband WWF. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Jagd bei Dunkelheit auszuweiten und den Einsatz moderner Technik wie elektronische Bildverstärker, Wärmebildgeräte und andere Nachtzielhilfen zu erlauben – auch für die Bejagung geschützter Arten wie Biber, Wolf oder Goldschakal.

WWF-Experte Christian Pichler äußert massive Bedenken gegen diese Pläne. Er betont, dass der Einsatz solcher Technologien gegen geltendes EU-Recht verstoße und für zahlreiche Tierarten erhebliche Risiken berge. Besonders problematisch sei die Verwechslungsgefahr bei nächtlichen Jagdeinsätzen.

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Warnendes Beispiel

Als warnendes Beispiel führt der WWF einen Vorfall aus der Schweiz an, bei dem ein Wildhüter nachts drei seltene Luchse erlegte, weil er sie mit anderen Wildtieren verwechselte. Die Naturschutzorganisation befürchtet ähnliche Vorfälle in Salzburg, sollte die Gesetzesnovelle in Kraft treten.

Rechtliche Bedenken

Nach Einschätzung des WWF steht die geplante Regelung im direkten Widerspruch zu einer EU-Richtlinie, die nicht selektive Fang- und Tötungsmethoden für geschützte Arten untersagt. Jagdmethoden, bei denen im Dunkeln keine sichere Unterscheidung zwischen jagdbaren und streng geschützten Tieren möglich ist, seien demnach unzulässig.

Der WWF appelliert daher an die Landesregierung, sowohl die Erweiterung der Nachtbejagung als auch den Einsatz künstlicher Nachtzielhilfen bei geschützten Arten aus dem Entwurf zu streichen und das Jagdgesetz mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen.

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KO KOSMO-Redaktion
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