Expertenuntersuchungen rund um den Suizid des verurteilten Kriegsverbrechers vonseiten des Kriegsverbrechertribunals in Den Haag sind nun abgeschlossen. Hier eine Zusammenfassung der Resultate des Ermittlungsberichts.
Ohne spezifische Hinweise oder Informationen im Vorfeld sei es schier unmöglich mit den in Den Haag vorherrschenden Sicherheitsvorkehrungen das Gift, mit welchem Praljak sich im November das Leben nahm, sicherzustellen.
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Slobodan Praljaks Selbstmord vor den Augen der Öffentlichkeit im Den Haager Gerichtssaal sorgte für eine Welle an unterschiedlichen Reaktionen. Nicht nur die Balkanregion, sondern auch international wurde die Selbstvergiftung des Generals heftig kommentiert.
„Es ist unmöglich, eindeutig zu konstatieren, wie das Gift in Herrn Praljaks Besitz gelang. Die weiteren Untersuchungen der dänischen Behörden werden möglicherweise nähere Auskunft darüber geben“, so Richter Hassan Jallow, Vorsitzender der Expertengruppe.
„Ebenso ist es wichtig hervorzuheben, dass weder die Mitarbeiter der UN Detention Unit, noch des Kriegsverbrechertribunals über Informationen im Vorfeld verfügten, die darauf hingedeutet hätten, dass Herr Praljak im Besitz von Gift war“, fügte Jallow hinzu.
Gift in Tablettengröße war ausreichend
Die Substanz, die Praljak während der seiner Urteilsverkündung am 29. November zu sich nahm, wurde nach seinem Suizid im Labor analysiert. Dabei stellte sich heraus, dass es sich um Kaliumcyanid handelte. Aus dem Expertenbericht geht weiter hervor, dass es diese Art von chemischer Substanz unmöglich aus dem Gefängnis selbst stammen konnte.
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„Kaliumcyanid kann in Pulverform oder in Wasser aufgelöst transportiert werden. Die notwendige Menge an Kaliumcyanid um eine tödliche Dosis herzustellen, beträgt 200 bis 300 Milligramm, was der Größe einer normalen Tablette entspricht“, so Experten.
Dies bedeutet, dass das Gift trotz großer Sicherheitsvorkehrungen in die Räumlichkeiten des Kriegsverbrechertribunals geschmuggelt und dort versteckt werden konnte.
Jallow schlug vor, dass die Kontrollen vonseiten der Sicherheitsbeauftragten verschärft und eine 30-minütige Verzögerung bei der Übertragung von Verhandlungen eingeführt werden sollte, um solchen Vorfällen besser begegnen zu können.
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