Neue Regeln für Flughafenpersonal, Drohnen und das Pickerl – der Nationalrat hat gleich mehrere Verkehrsgesetze auf einmal reformiert.
Der Nationalrat hat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS weitreichende Änderungen im Luftfahrtgesetz beschlossen. Ausgangspunkt war ein Initiativantrag der Koalitionsfraktionen, der sich im Kern mit den Sicherheitsüberprüfungen im Luftverkehr befasst. Im Mittelpunkt stehen dabei Anpassungen bei den Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Beschäftigte in sicherheitsrelevanten Bereichen.
Konkret sollen Datenschutz und Rechtsschutz bei negativem Überprüfungsergebnis gestärkt werden, zudem wird der Begriff der „Unzuverlässigkeit“ im Sinne des Gesetzes präziser gefasst. Ein im Verkehrsausschuss eingebrachter Abänderungsantrag der Koalition erweiterte die Novelle um weitere Punkte: Klarstellungen zum Flugplatzbetrieb und zur Errichtung luftfahrtfremder Gebäude, neue Regelungen zur Drohnenversicherung sowie Maßnahmen zur Digitalisierung. Im Zuge letzterer soll eine Dokumentendatenbank künftig Auskunft über Echtheit und Gültigkeit von Urkunden geben.
Kritik & Zustimmung
Im Verkehrsausschuss wurde die Gesetzesinitiative durch einen gesamtändernden Abänderungsantrag um eine Reihe wesentlicher Punkte ergänzt, im Plenum folgte ein weiterer Abänderungsantrag der Koalition. Verkehrsminister Peter Hanke bezeichnete die so entstandene Novelle als „großen Wurf“ für die Modernisierung der Luftfahrt. FPÖ und Grüne hingegen stehen dem Vorhaben kritisch gegenüber.
Ein Rückverweisungsantrag der Grünen fand ebenso wenig Zustimmung wie ein grüner Abänderungsantrag zu Detailfragen der Novelle. Abgelehnt wurde zudem ein Entschließungsantrag der Grünen, der einen besseren Schutz der Bevölkerung in der Flughafenregion Wien vor Fluglärm gefordert hatte.
Gerhard Deimek (FPÖ) räumte zwar ein, dass ein verbesserter Rechtsschutz bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen grundsätzlich zu begrüßen sei, bemängelte jedoch, dass die Definition eines „Naheverhältnisses“ zu terroristischen oder kriminellen Gruppen zu unscharf formuliert sei. Auch die Vorgaben zur Pflichtversicherung von Drohnen seien zu wenig präzise. Seine Fraktion werde der Novelle daher nicht zustimmen.
Elisabeth Götze (Grüne) zeigte sich „schockiert“ über das „ungerechte Gesetz“, das nun verabschiedet werden solle. Die Regierung opfere in fahrlässiger Weise die Sicherheit der Passagiere dem Interesse der Flughafenbetreiber an billigen Arbeitskräften. Künftig werde sogar ein Naheverhältnis zu extremistischen und terroristischen Gruppierungen nicht automatisch den Verlust der Sicherheitsbescheinigung bedeuten.
Die Luftfahrt werde zum „Spielplatz für Superreiche“ gemacht, während die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in der umfassenden Novelle nicht berücksichtigt würden. Die Grünen würden diesem „Luftfahrtlobby-Gesetz“ keine Zustimmung geben. Da die Bestimmungen über die Versicherung von Drohnen mangelhaft seien, bringe ihre Fraktion einen Abänderungsantrag zur Herstellung von Klarheit bei den Versicherungsnachweisen von Drohnen ein. Der Antrag fand keine Mehrheit.
Joachim Schnabel (ÖVP) bezeichnete die Novelle als „modern und praxisnah“. Das System der Zuverlässigkeitsprüfungen wahre ein hohes Sicherheitsniveau und schütze gleichzeitig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einem ungerechtfertigten Verlust ihrer Sicherheitsbescheinigungen. Die Novelle stärke die Flughafenstandorte, sichere Tausende Arbeitsplätze und führe die österreichische Luftfahrt in die Zukunft.
Wolfgang Moitzi (SPÖ) betonte, dass die Luftfahrt hohe Sicherheitsstandards brauche, Zuverlässigkeitsüberprüfungen aber Entscheidungen seien, die weitreichende Folgen für den Arbeitsplatz hätten. Nach der bisherigen Rechtslage sei es wiederholt vorgekommen, dass Flughafenbeschäftigten wegen geringfügiger Vorwürfe die Zuverlässigkeitsbescheinigung entzogen worden sei. Moitzi brachte noch einen Abänderungsantrag mit redaktionellen Klarstellungen ein.
Kraftfahrgesetz-Novelle
Ebenfalls vom Nationalrat beschlossen wurde eine Novelle zum Kraftfahrgesetz, die mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS eine Reihe von Neuerungen auf den Weg bringt. Unter anderem werden die Intervalle für die wiederkehrende Fahrzeugüberprüfung, die sogenannte Pickerl-Überprüfung, für Pkw und Motorräder verlängert. Bisher galt die 3:2:1-Regel, die Novelle führt nun eine 4:2:2:2:1-Regel ein. Konkret bedeutet dies: Die erste Begutachtung ist vier Jahre nach der Erstzulassung fällig, danach folgen drei weitere Begutachtungen im Abstand von jeweils zwei Jahren, und erst ab einem Fahrzeugalter von zehn Jahren ist eine jährliche Überprüfung vorgeschrieben.
Darüber hinaus sieht sie Verwaltungsvereinfachungen bei Fahrzeugkontrollen, für Fahrschulen, bei der Nutzung von Deckkennzeichen sowie Erleichterungen für den Baustellenverkehr vor. Im Verkehrsausschuss wurde die Vorlage durch einen gesamtändernden Abänderungsantrag um weitere Bestimmungen ergänzt, darunter neue Regelungen für Testfahrten mit automatisierten und fahrerlosen Fahrzeugen sowie Digitalisierungs- und Übergangsbestimmungen. Die bisherige Sonderregelung für die Zulassung von Fahrzeugen mit ukrainischen Kennzeichen wird gestrichen, wobei eine Übergangsregelung Härtefälle vermeiden soll.
Elisabeth Götze (Grüne) kritisierte, dass in einem Gebirgsland wie Österreich damit zu rechnen sei, dass Fahrzeuge bereits nach drei Jahren gravierende Mängel hätten. Eine Erstbegutachtung nach vier Jahren führe daher unweigerlich dazu, dass schwere Mängel an Fahrzeugen und illegales Tuning nicht rechtzeitig entdeckt werden könnten. Berücksichtigt habe man hingegen „Wünsche der WKO“ und der Bauwirtschaft nach Fahrzeugen mit höherer Tonnage.
Christofer Ranzmaier (FPÖ) kündigte an, dass seine Fraktion der Novelle trotz kleinerer Bedenken insgesamt zustimmen werde. Harald Thau (FPÖ) sah die Novelle als einen „Schritt in die richtige Richtung“, kritisierte aber den Wegfall der Nachfrist bei der wiederkehrenden Fahrzeugüberprüfung. Thau brachte einen Entschließungsantrag ein, der die Beibehaltung der viermonatigen Toleranzfrist für historische Fahrzeuge und für Zweiräder forderte. Der Antrag fand keine Mehrheit.
Andreas Haitzer (SPÖ) zeigte sich zufrieden darüber, dass die Pickerl-Überprüfung entbürokratisiert und günstiger werde. Joachim Schnabel (ÖVP) sprach von einem „Entlastungs-, Innovations- und Sicherheitspaket“ und betonte, dass die nun eingeführten Intervalle international erprobt seien und auch in der Schweiz gälten. Besonders wichtig sei, dass ein Schritt für die Testung des automatisierten Fahrens geschafft werde.
Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) begrüßte ebenfalls die Änderungen der Begutachtungsfristen und argumentierte, dass die Erleichterungen bei Schwerfahrzeugen mit Aufbauten vor allem der regionalen Bauwirtschaft zugutekommen würden. Christoph Stark (ÖVP) verwies darauf, dass Österreich aufgrund der Demographie die Buslenker ausgehen würden, weshalb passende Rahmenbedingungen für Tests des autonomen Fahrens geschaffen werden müssten.
Janos Juvan (NEOS) hob hervor, dass die Novelle viele kleine Schritte zur Entbürokratisierung bei der Fahrzeugüberprüfung bringe. Verkehrsminister Peter Hanke wertete die Novelle als Schritt in Richtung Entbürokratisierung und Modernisierung des Kraftfahrrechts, ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit zu machen.
Die Novelle schaffe nicht zuletzt die rechtliche Grundlage für den Testbetrieb automatisierter Fahrzeuge.