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Neuer Zuschuss: So bekommt ihr jetzt 2.700 Euro aufs Konto

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(FOTO: iStock)

Ab sofort kann ein neuer Online-Antrag gestellt werden, durch den ein pauschaler Zuschuss von bis zu 2.685 Euro zur Entlastung von den hohen Energiekosten des letzten Jahres ausgezahlt wird. Der Betrag soll innerhalb weniger Tage auf dem Konto der Antragsteller eingehen.

Ab sofort kann ein neuer Zuschuss von bis zu 2.685 Euro durch einen Online-Antrag beantragt werden. Dieser Betrag dient als rückwirkende Entlastung für die hohen Energie- und Heizkosten im Jahr 2023. Bereits im Vorjahr wurde die Energiekostenpauschale erstmals ausgezahlt.

Angesichts der weiterhin hohen Energie- und Heizkosten stehen viele Unternehmen, insbesondere in energieintensiven Branchen, weiterhin unter erheblichem finanziellen Druck. Unter bestimmten Voraussetzungen kann demnächst ein Antrag auf die neue Energiekostenpauschale gestellt werden.

Klein- und Kleinstunternehmen können eine Energiekostenpauschale als Pauschalförderung beantragen. Die Auszahlung, die zwischen 335 und 2.685 Euro liegt, erfolgt innerhalb weniger Tage. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 10.000 bis 400.000 Euro im Jahr 2022 sind förderberechtigt. Der Antrag kann voraussichtlich ab Juni 2024 auf der Webseite energiekostenpauschale.at eingereicht werden. Dafür sind eine gültige Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) erforderlich.

Der Antrag kann vom 20. Juni bis einschließlich 8. August 2024 gestellt werden. Ob ein Anspruch besteht, kann durch Eingabe des ÖNACE-Codes auf der Webseite energiekostenpauschale.at überprüft werden.

Die Auszahlung erfolgt innerhalb weniger Tage. Nach der Antragseinreichung können die Antragsteller*innen einsehen, wie hoch die pauschale Förderhöhe für ihr Unternehmen ausfallen wird.

Für die Einreichung des Antrags über das Unternehmensserviceportal (USP) wird ein ÖNACE-Code benötigt. Dieser ist jedoch nicht bei jedem Unternehmen vorhanden, das die Umsatzvoraussetzungen erfüllt. Unternehmen, die keinen ÖNACE-Code in ihrem USP finden, können diesen schriftlich beantragen. Dies kann per E-Mail an die Statistik Austria unter klm@statistik.gv.at erfolgen.