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CORONAVIRUS

Neues Gesetz: Nur 5 Gründe das Haus zu verlassen

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(FOTO: iStock)

Das neue Epidemiegesetz zählt nur 5 Fälle auf bei denen es erlaubt ist das Haus zu verlassen. Sowohl Privatpersonen als auch Bürger sollen kontrolliert werden und bei nicht Einhaltung der Maßnahmen bestraft werden.

Der neue Covid-Maßnahmengesetz-Entwurf spaltet die Gemüter, denn es sieht nur 5 Gründe vor, um den Wohnort zu verlassen. Diese werden nun explizit erwähnt und sollen bei Weigerung hoch bestraft werden.

Der Wohnort (Wohnung/Haus) darf nur verlassen werden:

• Zur „Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum“.
•Zur „Betreuung und Hilfeleistungen für unterstützungsbedürftige Personen“.
• Für „berufliche Zwecke, sofern dies erforderlich“ sei.
• Zur „körperlichen und psychischen Erholung“.
• Zur „Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens“.

Die Beschränkungen sollen sich an Frankreich orientieren, wo während des ersten Lockdowns, Bürger nur das Haus verlassen durften, wenn sie die notwendigen Dokumente vorgewiesen haben.

Bei Missachtung der Regelung können Magistrate und Bezirkshauptmannschaften hohe Geldstrafen verteilen. Demnach drohen privaten Personen bis zu 1.450 Euro und Unternehmen bis zu 30.000.

Die Bezirksverwaltungsbehörde kann außerdem die „Einhaltung von Voraussetzungen und Auflagen – auch durch Überprüfung vor Ort – kontrollieren“. So sollen Arbeitnehmer geschützt und weitere Ansteckungen eingedämmt werden.

Die strenge Regelung soll eingreifen, falls die Pandemie außer Kontrolle gerät. Zwar steht der Entwurf, beschlossen ist sie jedoch noch nicht.