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Pressefreiheit

Niederlage für Trump: Richter öffnet Weißes Haus wieder für alle Medien

Niederlage für Trump: Richter öffnet Weißes Haus wieder für alle Medien
FOTO: EPA
2 Min. Lesezeit |

Ein Bundesrichter stoppt Trumps Hausverbot gegen CNN, MSNBC und Politico – der Kampf ums Weiße Haus beginnt erst.

Ein US-amerikanischer Bundesrichter hat das vom Weißen Haus verhängte Zugangsverbot gegen die Medienhäuser CNN, MS Now und Politico vorläufig außer Kraft gesetzt.

US-Präsident Donald Trump hatte den drei Redaktionen den Zugang zum Weißen Haus entzogen. Trump hatte das Zugangsverbot am 18. September angekündigt, die Umsetzung erfolgte am darauffolgenden Tag. Bezirksrichter Tim Kelly erklärte dieses Hausverbot am Donnerstag für vorläufig aufgehoben. Er begründete seine Entscheidung damit, dass der Entzug der Presseausweise ohne ein „verfassungsrechtlich angemessenes Verfahren“ erfolgt sei.

Klage der Medien

Die betroffenen Medienhäuser hatten zu Beginn der Woche rechtliche Schritte eingeleitet, um ihre verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit zu verteidigen. CNN zufolge wurden ihnen die Akkreditierungen ohne ordnungsgemäße Vorankündigung entzogen, weil der Regierung die Berichterstattung missfallen habe. Über mögliche Rechtsmittel wurden die betroffenen Redaktionen erst im Nachhinein in Kenntnis gesetzt.

Trump wies den Vorwurf, die freie Presse anzugreifen, zurück und rechtfertigte den Ausschluss der Medien mit dem Vorwurf der „Fake News“, die er als Bedrohung für die nationale Sicherheit einstufte. Ted Boutrous, der Anwalt der klagenden Medienhäuser, hielt dem entgegen, dass die Regierung das Argument der nationalen Sicherheit erst nach Einbringen der Klage ins Treffen geführt habe. Mehr als fünfzig Verbände und Medienorganisationen stellten sich hinter die betroffenen Redaktionen und forderten die umgehende Wiederherstellung ihrer Akkreditierungen.

Verfassungsrechtliche Fragen

Richter Kelly unterstrich in seiner Entscheidung, dass eine faire Anhörung stattzufinden habe, bevor der Staat verfassungsrechtlich geschützte Interessen entziehe.

Das Verfahren steht unter besonderer Beobachtung, da Trumps Vorgehen möglicherweise den ersten Verfassungszusatz (First Amendment), der sowohl die Rede- als auch die Pressefreiheit schützt, verletzt.

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KO KOSMO-Redaktion
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