Bunte Designs, süße Aromen – und Nikotin unter dem Ladentisch: Wien verschärft den Kampf gegen illegale Verkäufe an Minderjährige.
Ab Februar führte das Wiener Marktamt eine gezielte Schwerpunktaktion zur Überwachung des Tabak- und Nikotinproduktverkaufs an Minderjährige durch. Von insgesamt 366 Kontrollen mündeten 170 in eine Anzeige. Die Behörde kündigte an, die Überprüfungen künftig deutlich auszuweiten.
Zum Vergleich: Das Wiener Marktamt führte im Vorjahr 26.764 Kontrollen im Bereich Jugendschutz durch und stellte dabei 459 Übertretungen fest. Die aktuelle Schwerpunktaktion zeigt mit einer Anzeigenquote von knapp 46 Prozent eine deutlich höhere Trefferquote bei gezielten Kontrollen.
Dass Vapes, Nikotinbeutel und vergleichbare Produkte nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden dürfen, ist in Österreich seit sieben Jahren gesetzlich verankert. Statt wie bisher nur in bestimmten Zeiträumen zu prüfen, sollen die Kontrollen fortan das gesamte Jahr über laufen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gesetzeswidrige Verkäufer telefonisch zu melden, wie es in einer Aussendung vom Dienstag hieß.
„Illegale Verkäufer müssen wissen, in Wien wird ab sofort 365 Tage im Jahr kontrolliert. Jedem Hinweis an das Marktamt wird nachgegangen“, wurde Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling (NEOS) zitiert.
Verstöße & Kontrollen
Hinweise nimmt das Wiener Marktamt (MA 59) unter 01/4000-8090 entgegen, auch anonym. Gleichzeitig wurde die Zusammenarbeit mit dem Tabakbüro der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) verstärkt, um auch Lieferketten besser nachzuverfolgen.
Unter den 170 seit Februar erstatteten Anzeigen fanden sich Verstöße gegen das Verkaufsverbot von Tabak- und Nikotinprodukten an Minderjährige, gegen das Werbeverbot für entsprechende Erzeugnisse sowie gegen das Alkoholabgabeverbot an Jugendliche. Besonderes Augenmerk gilt dabei Handy-, Call- und Paketshops, in denen Vapes nicht offen ausgestellt, sondern auf Nennung eines Codeworts unter dem Ladentisch hervorgeholt werden.
In einem konkreten Fall observierten Ermittler in Zivil über drei Wochen hinweg ein Geschäft, bevor Wiener Marktamt, Polizei und Zoll gemeinsam einschritten.
Strafen & Folgen
Emmerling kritisierte, dass gezielt Kinder und Jugendliche angesprochen würden. Viele Produkte seien entsprechend gestaltet, etwa mit bunten Designs, süßen Aromen und Lichteffekten. Gleichzeitig sei der Nikotingehalt oft hoch und könne jenem klassischer Zigaretten entsprechen.
Wer gegen das Tabakgesetz verstößt, muss mit Geldstrafen von bis zu 14.600 Euro rechnen; Übertretungen des Wiener Jugendschutzgesetzes können mit bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
Ab 1. Juli 2026 dürfen Vapes und Nikotinprodukte österreichweit ausschließlich in Tabaktrafiken verkauft werden.