Rund 700.000 Haushalte in Österreich können von einem zusätzlichen finanziellen Vorteil profitieren: dem Stromkostenergänzungszuschuss (SKEZ). Diese Unterstützung ergänzt die bereits bestehende Stromkostenbremse und ist noch bis Ende des Jahres verfügbar.
Automatische und manuelle Antragsstellung
Der Zuschuss richtet sich insbesondere an Haushalte, in denen mehr als drei Personen ihren Hauptwohnsitz haben. Für jede zusätzliche Person wird ein Betrag von 52,50 Euro direkt von der Stromrechnung abgezogen. Das österreichische Finanzministerium informiert, dass der Stromkostenergänzungszuschuss in der Regel automatisch gewährt wird, wenn in einem Haushalt mehr als drei Personen im Zentralen Melderegister eingetragen sind. Dies betrifft etwa 60 Prozent der anspruchsberechtigten Haushalte.
Finanzminister Magnus Brunner hebt hervor: „Mit dem Stromkostenergänzungszuschuss entlastet die Bundesregierung Mehrpersonenhaushalte. Anspruchsberechtigte sollten die Gelegenheit nutzen, den Zuschuss in Anspruch zu nehmen.“ Dennoch gibt es noch rund 150.000 berechtigte Haushalte, die ihren Antrag bisher nicht gestellt haben, obwohl sie bereits früher dazu berechtigt gewesen wären.
Erinnerungsschreiben an Haushalte
Für Haushalte, bei denen die notwendigen Informationen nicht automatisch ermittelt werden konnten, ist eine aktive Antragstellung erforderlich. Das Bundesministerium für Finanzen hat dazu Erinnerungsschreiben versandt, entweder per E-Mail an die im FinanzOnline hinterlegte Adresse oder per Post. Die Antragstellung erfolgt online über die Website. Es wird dringend empfohlen, den Antrag noch rechtzeitig bis zum Jahresende zu stellen, um die finanzielle Unterstützung nicht zu verpassen.
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