In einem bemerkenswerten rechtlichen Schritt hat die Österreichische Volkspartei (ÖVP) formell Strafanzeige gegen Umweltministerin Leonore Gewessler wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch erstattet.

Die renommierte Kanzlei Suppan/Spiegl/Zeller reichte die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien ein. Der Vorwurf konzentriert sich darauf, dass Gewessler möglicherweise nationales Recht im Zusammenhang mit der EU-Renaturierungsverordnung verletzt hat. Im Mittelpunkt der Anschuldigung steht die Anwendung des § 302 des österreichischen Strafgesetzbuches, der für solche Delikte drakonische Strafen von bis zu zehn Jahren Haft vorsieht.
Vorwürfe und Strafrahmen
Die Vorwürfe kulminieren in der Behauptung, dass Ministerin Gewessler durch das Einholen „privater Expertisen“ zur Rechtmäßigkeit ihres Handelns unmittelbar vor der Abstimmung über die genannte Verordnung bewusst ihre Amtsbefugnisse missbraucht hat. Der reguläre Strafrahmen für eine solche Tat beträgt zwischen einem halben Jahr und fünf Jahren Freiheitsstrafe, kann jedoch bei Amtshandlungen im Zusammenhang mit internationalen Organisationen auf ein bis zehn Jahre ansteigen.
Rechtsgrundlagen und politische Dimensionen
Die Anschuldigungen gegen Ministerin Gewessler stützen sich deutlich auf ihre Zustimmung zur EU-Renaturierungsverordnung, die laut den Rechtsvertretern der ÖVP gegen österreichisches Recht und verfassungsrechtliche Prinzipien verstößt. Insbesondere wird ihr vorgeworfen, gegen die einheitliche Stellungnahme der Bundesländer gemäß Artikel 23d Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes verstoßen zu haben. Zusätzlich hätte gemäß § 5 des Bundesministeriengesetzes die Zustimmung des Landwirtschaftsministers für Entscheidungen, die dessen Bereich betreffen, eingeholt werden müssen – ein Schritt, den die Umweltministerin angeblich umgangen hat.
Die juristische Prüfung der Vorwürfe könnte für Ministerin Gewessler einschneidende politische und persönliche Konsequenzen haben. Während die ÖVP auf eine gründliche Untersuchung der Sachlage besteht, verweist Gewessler auf Gutachten, die ihr Vorgehen als gesetzeskonform bewerten. Die Anzeige wirft somit nicht nur ein Licht auf die umstrittene Renaturierungsverordnung, sondern zeigt auch die tiefen politischen Gräben im österreichischen Verständnis zur EU-Politik auf.
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