Die Gehälter der EU-Bediensteten wurden seit Anfang 2022 zum achten Mal angehoben. Rückwirkend ab 1. Juli erhalten die rund 67.400 Mitarbeiter eine dreiprozentigen Gehaltserhöhung. Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, sind die Bezüge der EU-Angestellten damit seit Anfang 2022 um insgesamt 22,8 Prozent gestiegen. Ausschlaggebend für diese Anhebungen ist die Entwicklung der Lebenshaltungskosten in Brüssel und Luxemburg, die durch die starke Inflation in die Höhe getrieben wurden.
Die Gehaltserhöhung wirkt sich auch auf die Spitzenfunktionäre aus. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezieht künftig ein Grundgehalt von etwa 35.800 Euro – eine Steigerung um knapp 1.000 Euro. Kommissionsmitglieder erhalten mit rund 29.250 Euro monatlich etwa 850 Euro mehr als bisher, zusätzlich zu steuerfreien Zulagen.
Von den Anhebungen profitieren zudem 30.500 pensionierte EU-Beamte, deren Zahl laut internen Dokumenten bis 2073 auf 42.500 anwachsen soll. Die jährlichen Versorgungskosten werden voraussichtlich von derzeit 2,4 Milliarden Euro auf 3,231 Milliarden Euro im Jahr 2045 steigen.
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Vorherige Erhöhungen
Bereits Anfang April wurden die Gehälter um 1,2 Prozent angehoben. Diese Erhöhung stellte einen Nachschlag für 2024 dar. Ursprünglich war für das Vorjahr eine Steigerung um 8,5 Prozent vorgesehen, doch die EU-Kommission hatte gebremst. Daher wurden zunächst 7,3 Prozent gewährt, der Rest folgte in diesem Jahr.
Scharfe Kritik
Die neuerliche Anhebung stößt auf deutliche Kritik. Michael Jäger, Präsident des Europäischen Steuerzahlerbundes, bemängelt gegenüber der „Bild“: „Die erneute Erhöhung ist ohne Maß und Gespür. Der Automatismus der Gehaltserhöhungen muss weg“.
Auch aus den Reihen der FPÖ kommt scharfe Ablehnung. Der FPÖ-EU-Delegationsleiter Harald Vilimsky bezeichnet die Gehaltserhöhungen während der Energiekrise und bei stagnierender Wirtschaft als „klaren Fall von Realitätsverweigerung“.
Er kritisiert weiter: „Während viele Familien jeden Cent zweimal umdrehen müssen, erhöht sich Brüssel die Gehälter im Monatsrhythmus – finanziert mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger“.