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Finanzreform

ORF-Gebühr: Diese Änderung wird jetzt umgesetzt

ORF-Gebühr: Diese Änderung wird jetzt umgesetzt
FOTO: iStock/wikimedia/SPÖ Presse und Kommunikation, Thomas Ledl
2 Min. Lesezeit |

Nach der Sommerpause beginnt im Parlament wieder der politische Alltag. Mit der Wiederaufnahme der Sitzungen am Mittwoch nach 75-tägiger Unterbrechung steht ein arbeitsintensiver Herbst bevor. Auf der Tagesordnung stehen zentrale Themen wie das Waffengesetz, Sparmaßnahmen, der ORF und Bildungsfragen. Im Vorfeld gaben die stellvertretende Neos-Klubvorsitzende Martina von Künsberg Sarre und Parlamentarierin Henrike Brandstötter einen Ausblick auf die anstehenden Reformvorhaben.

Die Novellierung des ORF-Gesetzes hat bereits eine wichtige parlamentarische Hürde genommen. Nachdem der Verfassungsausschuss in der vergangenen Woche grünes Licht gegeben hat, steht nun die Beschlussfassung im Plenum am Mittwoch an. Brandstötter erläuterte die wesentliche Neuerung: „Unternehmen werden künftig nur noch einmal zur Haushaltsabgabe herangezogen.“ Diese Regelung ersetzt das bisherige System, bei dem Betriebe für jeden ihrer Standorte separate Gebühren entrichten mussten.

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Finanzielle Entlastung

Die Reform der ORF-Finanzierung bringt eine substanzielle Änderung für die Wirtschaft. Künftig gilt für Unternehmen das Prinzip der Einmalzahlung – unabhängig davon, wie viele Niederlassungen sie betreiben. Diese Entlastungsmaßnahme bestätigten die Neos-Vertreterinnen bei ihrem Medientermin am Dienstag.

Von dieser finanziellen Erleichterung profitieren rund 20.000 Unternehmen, wie die Neos-Abgeordnete Henrike Brandstötter im Zusammenhang mit der Plenarsitzung bekräftigte. Bemerkenswert ist, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk dadurch keine Einnahmeausfälle entstehen. Im Gegenteil: Der ORF verzeichnete durch die Einführung der Haushaltsabgabe Mehreinnahmen von 13 Millionen Euro über den Erwartungen – statt der kalkulierten 720 Millionen Euro flossen 733 Millionen Euro in die Kassen des Senders. „Diese Entlastung verursacht dem ORF keinerlei finanzielle Probleme“, unterstrich die Neos-Abgeordnete.

Gerechtere Verteilung

Die Gesetzesänderung zielt auf eine gerechtere Verteilung der ORF-Beiträge ab. Als zusätzliche Verbesserung wird Haushalten weiterhin die bewährte Option eingeräumt, ihre Gebühren in Teilbeträgen per Erlagschein zu begleichen. Diese Regelung wurde sowohl im Verfassungsausschuss als auch im Vorfeld der Plenarbeschlussfassung bestätigt und stellt nach Darstellung der Regierung einen weiteren Schritt zur Vereinfachung für die Beitragszahler dar.

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KO KOSMO-Redaktion
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