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überraschende Kehrtwende

ORF-Gebühr: SPÖ kippt umstrittene Zahlungsregelung

ORF-Gebühr: SPÖ kippt umstrittene Zahlungsregelung
FOTO: iStock/wikimedia/SPÖ Presse und Kommunikation, Thomas Ledl
2 Min. Lesezeit |

Nach heftiger Kritik kommt die Kehrtwende: Die ORF-Haushaltsabgabe bleibt auch per Zahlschein in Teilbeträgen möglich. Eine wichtige Entlastung für viele Österreicher.

In der vergangenen Woche löste eine Neuregelung der ORF-Haushaltsabgabe erhebliche Kritik aus: Ab 2026 sollten Zahlscheinzahler den Jahresbetrag von 183,60 Euro nur noch als Gesamtsumme entrichten können. Die Option der Teilzahlungen wäre damit für jene weggefallen, die mit digitalen Zahlungsmethoden weniger vertraut sind oder traditionelle Überweisungen bevorzugen.

Diese umstrittene Regelung wurde nun jedoch korrigiert. Der Verfassungsausschuss entschied am Montag, dass die Entrichtung des ORF-Beitrags in Teilbeträgen künftig unabhängig von der gewählten Zahlungsmethode möglich sein wird. „Das reparieren wir nun. Wir wollen ein Recht auf ein analoges Leben, die Zahlung in mehreren Teilbeiträgen via Zahlschein bleibt weiterhin möglich“, erklärte SPÖ-Bundesgeschäftsführer und Mediensprecher Klaus Seltenheim am Montag gegenüber „Heute“.

⇢ Bestrafung per Erlagschein“ – Aufstand gegen neue ORF-Gebührenregel

Der Verfassungsgerichtshof hatte die ORF-Haushaltsabgabe bereits als verfassungskonform bestätigt und damit auch Haushalte ohne ORF-Nutzung zur Zahlung verpflichtet. Beschwerden gegen die Beitragspflicht wurden abgewiesen, da der Gleichheitsgrundsatz laut Höchstgericht nicht verletzt wird.

Befreiungsregelung verlängert

Der Verfassungsausschuss beschloss zudem eine weitere wichtige Maßnahme: Die Berücksichtigung von Wohnkosten als Abzugsposten bei der Berechnung der Beitragsbefreiungsgrenze wird fortgeführt. Diese Regelung wäre zum Jahresende ausgelaufen, wodurch mehr als 15 Prozent der derzeit Befreiten ihren Anspruch verloren hätten. „Die Regelung wird nun verlängert. Damit entlasten wir auch weiterhin ganz gezielt zehntausende Menschen in Österreich und federn damit die Teuerung ab“, führte Seltenheim aus.

Befreiungsmöglichkeiten für einkommensschwache Haushalte, etwa bei Bezug von Mindestsicherung, Arbeitslosengeld oder Ausgleichszulage, bleiben auch nach 2026 unverändert bestehen und können weiterhin online oder per Formular beantragt werden.

Soziale Entlastung

Von dieser Entscheidung profitieren nach Angaben des SPÖ-Mediensprechers hunderttausende Personen mit niedrigem Einkommen, darunter insbesondere Pensionisten und Studierende.

„Menschen mit wenig Einkommen müssen ohnehin jeden Cent zweimal umdrehen. Mit der Reform schaffen wir ein Stück soziale Sicherheit“, betonte Seltenheim.

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KO KOSMO-Redaktion
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