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Gremien

ORF vor dem Neustart: 35 Personen entscheiden über unser öffentlich-rechtliches Fernsehen

FOTO: wikimedia/SPÖ Presse und Kommunikation
FOTO: wikimedia/SPÖ Presse und Kommunikation

Österreichs Medienlandschaft steht vor einem Umbruch: Der ORF bekommt neue Führungsgremien. 35 Personen werden künftig die Geschicke des Medienriesen lenken.

Der ORF, Österreichs größter Medienkonzern, steht vor einer umfassenden Neuordnung seiner Führungsebene. Bis Juni werden sowohl der ORF-Stiftungsrat als auch der ORF-Publikumsrat neu konstituiert – ein Prozess, der weitreichende Auswirkungen auf die strategische Ausrichtung und das Management des Unternehmens haben wird. Insgesamt 35 Personen werden künftig über die Geschicke des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entscheiden, wobei die nächste richtungsweisende Weichenstellung für Sommer 2026 angesetzt ist.

In diesem fortlaufenden Verfahren dokumentieren wir sämtliche Bewerbungen, Nominierungen, Bestellungen und relevante Entwicklungen bezüglich der Aufsichts- und Entscheidungsgremien des ORF, sobald diese öffentlich werden. Bedeutsame Veränderungen werden in separaten Beiträgen ausführlicher behandelt und an dieser Stelle verlinkt.

Politische Dimension

Der Bericht deutet auf mögliche politische Einflussnahmen hin, indem er auf die Farbgebung der aktuellen Bundesregierung – Schwarz, Rot und Pink – verweist. Dies lässt Rückschlüsse auf potenzielle parteipolitische Faktoren bei der Neubesetzung der Gremien zu.

Die Berichterstattung lädt die Leserschaft ein, sich mit den Verwaltungsstrukturen und politischen Mechanismen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auseinanderzusetzen, was Raum für Überlegungen zu möglichen politischen Verflechtungen eröffnet.

Dabei bleibt die Darstellung durchgehend faktenorientiert und verzichtet auf wertende Elemente.

Verfassungsrechtlicher Hintergrund

Die Neubesetzung der ORF-Gremien erfolgt nicht zufällig, sondern basiert auf einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das die bisherige Besetzungspraxis als zu regierungsnah kritisierte. Dieses Urteil wird mit 1. April 2025 rechtswirksam und erzwang eine Anpassung des ORF-Gesetzes.

Die am 27. März 2025 beschlossene ORF-Gesetznovelle bringt substantielle Änderungen: Die Bundesregierung darf künftig nur noch sechs statt neun Stiftungsräte direkt ernennen. Im Gegenzug erhält der Publikumsrat das Recht, drei zusätzliche Mitglieder in das 35-köpfige Stiftungsratsgremium zu entsenden. Für die Regierungsvertreter wurden zudem neue Qualifikationsanforderungen festgelegt, und die Auswahlentscheidungen müssen künftig öffentlich begründet werden.

Nicht alle politischen Akteure sind mit der Reform zufrieden. Die Grünen kritisierten sie als bloße „Minimallösung“, die keine echte Entpolitisierung bringe, sondern den politischen Einfluss lediglich vom Stiftungsrat in den Publikumsrat verlagere.