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MASSNAHMENPAKET

Neues Gesetz geplant: bei Rasen ist das Auto weg!

Symbolbild (FOTO: iStockphoto)

Nachdem die Länder höhere Strafen für Raser gefordert haben, will nun das Verkehrsministerium ein Paket gegen Bleifüße schnüren.

Erhöhte Geschwindigkeit im Straßenverkehr forderte im ersten Halbjahr 2020 in Österreich insgesamt 50 Menschenleben. Letztes Jahr wurde 7.200 Rasern der Führerschein entzogen. Außerdem ist laut Straßenverkehrsunfallstatistik Rasen eine der drei größten Ursachen für tödliche Unfälle.

„Niemand hat Verständnis, wenn Menschenleben fahrlässig gefährdet werden – wie durch extremes Rasen. Bei extremen Geschwindigkeitsübertretungen und im Wiederholungsfall braucht es härtere Strafen“, so Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne)

5.000 Euro Geldstrafe und Führerschein doppelt so lang weg
Das neue Maßnahmenpaket gegen Raser sieht unter anderem vor, den Strafrahmen von 2.180 auf 5.000 Euro zu erhöhen. Die Grenzwerte für einen vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis sollen außerdem um jeweils 10 km/h gesenkt werden. Dies bedeutet, dass innerorts bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h und außerorts von 40 km/h der Führerschein entzogen wird. Ferner strebt man auch eine Verdoppelung der Führerscheinentzugsdauer an. Die Mindestentzugsdauer soll dann vier anstatt zwei Wochen betragen.

Rasen soll zudem als Vormerkdelikt eingeführt werden. Eine Überschreitung des Tempolimits von mehr als zehn km/h wird dann bereits vorgemerkt. Wiederholte Geschwindigkeitsübertretungen sollen innerhalb von vier statt bisher zwei Jahren betrachtet und die Mindestentzugsdauer von sechs Wochen auf zwei Monate erhöht werden.

Beschlagnahmung des Fahrzeuges
In besonders gefährlichen Fällen soll in Zukunft auch die gesetzliche Möglichkeit bestehen, den Rasern das Fahrzeug abzunehmen. Bei hoher Geschwindigkeitsüberschreitung unter gefährlichen Verhältnissen, wiederholtem Rasen oder Fahren nach Abnahme der Fahrerlaubnis wegen Rasen soll in Zukunft das Auto weg sein.

Heute hätte in Wien eine Konferenz der Landesverkehrsreferenten zu diesem Thema stattfinden sollen. Diese wurde aufgrund der derzeitigen Corona-Situation abgesagt und soll nun via Videokonferenz an einem anderen Termin nachgeholt werden.

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