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Urteil

Perchte schlägt Frau Zahn aus – 23.000 Euro Schadensersatz!

(FOTO: iStock/FooTToo)
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Bei einem Krampuslauf in der Nähe von Innsbruck kam es 2020 zu einem Ausbruch von Chaos. Eine Gruppe von Teilnehmern, die als Affen verkleidet waren, stürmte den Veranstaltungssaal. Inmitten des wilden Treibens wurde eine Besucherin durch eine zurückgeschnellte Stahlkette schwer im Gesicht verletzt.

Die besagte Gruppe, bekannt als „Affengruppe“, machte sich durch ihr wildes Gehabe bemerkbar. Einer der Teilnehmer fuhr einer Besucherin durch die Haare, als er plötzlich von einem Begleiter, der eine Stahlkette schwang, zurückgezogen wurde. Die Stahlkette schnellte zurück und traf die Besucherin mit voller Wucht im Gesicht. Die Frau erlitt schwere Verletzungen, darunter den Verlust ihres linken Schneidezahns. Sie wurde blutüberströmt in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Ein anderer Gast konnte den Vorfall mit seinem Handy festhalten.

Die verletzte Tirolerin erhob daraufhin Klage, da das wilde Treiben ohne jeglichen Sicherheitsabstand in dem Saal stattfand. Sie argumentierte, dass sie dem Schlag der Stahlkette auf ihrem Sitz unmöglich hätte ausweichen können. In erster Instanz wurde ihre Klage vom Landesgericht Innsbruck abgewiesen.

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Berufung

Die Frau ging jedoch in Berufung und das Oberlandesgericht entschied letztendlich in ihrem Sinne. Es wurde festgestellt, dass „eine frei schwingende Eisenkette nicht mehr von der typischen Gefährlichkeit des Auftritts gedeckt“ ist, so die Ausführungen des Oberlandesgerichts. Dieses Urteil führte dazu, dass der Frau ein Schadenersatz in Höhe von 22.695 Euro zugesprochen wurde. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.