Eine 37-jährige Frau aus der Gemeinde Absdorf im Bezirk Tulln steht derzeit vor dem Landesgericht St. Pölten. Der Vorwurf: Sie soll ihre beiden Töchter, sieben Jahre und ein halbes Jahr alt, am 24. Juli getötet haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Unterbringung der Frau in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Die tragischen Ereignisse jenes Julitags wurden auf Video festgehalten. Die Frau soll ihre beiden Töchter ertränkt und anschließend versucht haben, sich selbst durch einen Autounfall das Leben zu nehmen. Heute erinnert sie sich nur „vage“ an das Geschehene. Auf die Frage nach ihrer Zukunft antwortete sie, sie wolle die vorgeschlagene Therapie durchlaufen und danach ein neues Leben beginnen.
„Keine Therapiefortschritte“
Die psychische Erkrankung der Frau ist komplex und schwerwiegend, wie die Staatsanwaltschaft erklärt. Sie leidet an einer psychotischen Depression, einer Angststörung und einer Zwangsstörung. „Bisher gab es keine wesentlichen Therapiefortschritte“, sagt der Sachverständige Peter Hofmann. „Die 37-Jährige hat eine nachhaltige Störung. Es ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sie in absehbarer Zeit ähnliche Taten begeht.“
„seltenes Phänomen“
Hofmann beschreibt die Situation der Frau als ein „sehr seltenes Phänomen“. Ihre Psychose habe dazu geführt, dass sie den Bezug zur Realität verloren habe. Seit etwa 15 Jahren leide sie unter „furchtbaren Zwangsgedanken“ und Ängsten. „Das Puzzle, in dem sie gelebt hat, hat sich immer mehr vervollständigt“, so Hofmann. 2019 kam sie erstmals in psychiatrische Behandlung.
Langer Krankheitsprozess
Die ehemalige Ergotherapeutin fühlte sich als Versagerin und machte sich große Sorgen um ihre Töchter. Sie nahm ihre Medikamente nur teilweise ein und wurde in einer Tagesklinik behandelt. „Das System hat alles aufgeboten, um ihr zu helfen“, betont Hofmann. Doch an dem Tag der Tat sei die Möglichkeit der freien Willensbildung nicht mehr gegeben gewesen. Die Frau sei nicht zurechnungsfähig gewesen. Ein langer Krankheitsprozess sei „innerhalb kurzer Zeit eskaliert“.
Geständnis: Mutter ertränkt Kinder und versucht Suizid!
Die Geschworenen müssen nun entscheiden, ob es sich um Mord handelt und ob die Frau zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig war. Sie zogen sich am Montag kurz vor 10:15 Uhr zur Beratung zurück.
Urteil rechtskräftig
Nach der Beratungszeit haben die Geschworenen entschieden. Die Unterbringung, die in einem forensisch-therapeutischen Zentrum von der Staatsanwaltschaft beantragt wurde, wurde nun vom Gericht genehmigt. Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig aus. Der vorsitzende Richter betonte, dass die Therapie derzeit nur in einer geschlossenen Einrichtung durchführbar sei, und verwies dabei auf das Gutachten des Sachverständigen. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Hilfe bei Sorgen
Bei psychischen oder suizidalen Krisen sowie im akuten Notfall ist es wichtig, rasch Krisentelefonnummern und Notrufnummern bei der Hand zu haben. Hier finden Sie eine österreichweite Übersicht.
Telefon Seelsorge, täglich 0–24 Uhr: 142 (Notruf)
Hier findest Du die Chat-Beratung täglich von 16-23 Uhr.
Polizei: 133
Gefahrenabwehr und Prävention bei Selbst- und Fremdgefährdung
Männernotruf: 0800 246 247
Frauenhelpline: 0800 222 555
Ö3 Rotes Kreuz Kummernummer: 116 123

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