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ÄNDERUNGEN

Pickerl, Parkschein & Vignettte: Das alles ändert sich ab 2023!

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(FOTO: Asfinag, iStock/anyaberkut)

2023 kommen auf die Autofahrer in Österreich viele Neuerungen zu. Der ÖAMTC gibt einen Überblick, was schon jetzt bekannt ist.

Preisanpassungen bei Vignette & Parkgebühren

Vignette – Preisanpassung: Die „alte“ Jahresvignette in Marille noch bis 31. Jänner 2023 gültig – Ab 1. Februar 2023 gilt ausschließlich Klebevignette in Purpur und Digitale Vignette 2023. Die Vignettentarife werden angepasst. Somit kostet 2023 die Pkw-Jahresvignette 96,40 Euro, jene für Motorräder 38,20 Euro. Die Zwei-Monats-Vignette kostet 29,00 Euro für Pkw beziehungsweise 14,50 Euro für Motorräder, die Zehn-Tages-Vignette 9,90 Euro für Pkw beziehungsweise 5,80 Euro für Motorräder.

Erhöhung der Parkgebühren in Wien: In Wien wird ab 1. Jänner 2023 die Parkometerabgabe (Parkscheingebühr) um 0,15 Euro pro halbe Stunde erhöht.

Neues „Pickerl“ – QR-Code ab Februar

Ab 2. Februar 2023 wird das „Pickerl“, mit einem neuen Layout versehen und erhält zusätzlich einen QR-Code. Mithilfe dieses QR-Codes kann eine elektronische Version des Gutachtens aus der zentralen Datenbank abgerufen werden.

Ab 20. Mai 2023 muss eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Autos mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 vorgenommen werden. Diese Daten werden inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet.

Autobeschlagnahme für Raserei

Im kommenden Jahr könnte eine Fahrzeugbeschlagnahme und die Versteigerung bei extremer Raserei kommen. Diese Novelle wirft aber sehr viele Fragen auf, sowohl verfassungsrechtliche als auch zum Umgang mit Umgehungen, und dürfte noch etwas auf sich warten lassen.

diebstahlrelevante Kfz-Bauteile für alle Werkstätten zugänglich

Im August 2023 soll SERMI online gehen. SERMI (Security related Repair and Maintenance Information) soll freien Werkstätten einen standardisierten Zugang zur Reparatur von diebstalrelevanten Bauteilen (Schlüssel, Schlösser, Wegfahrsperre) ermöglichen. Dies ist ein Meilenstein in der Aufrechterhaltung der freien Werkstattwahl, da Zugangs-Beschränkungen zur Fahrzeugelektronik die Arbeit von freien Werkstätten zusehends erschweren.