Drei konkrete Maßnahmen gegen versteckte Preistricks und überhöhte Kosten sollen Verbraucher schützen. Das Parlament macht jetzt Druck auf die Bundesregierung.
Das Parlament hat die Bundesregierung mit drei konkreten Maßnahmen zur Inflationsbekämpfung beauftragt. Auf Initiative der SPÖ-Vizeklubobfrau Julia Herr wurden im Nationalrat entsprechende Entschließungsanträge eingebracht, die am Donnerstag mit den Stimmen der Ampelkoalition beschlossen werden. Die Umsetzung der geforderten gesetzlichen Regelungen steht allerdings noch aus.
Der erste Antrag zielt auf das Phänomen der sogenannten „Shrinkflation“ (versteckte Preiserhöhung durch kleinere Packungen) ab. Bis Ende 2025 soll eine gesetzliche Regelung zur Kennzeichnung dieser Praxis entwickelt werden. Dabei handelt es sich um die von Verbrauchern oft unbemerkte Reduzierung von Produktgrößen bei gleichbleibendem Preis – wie etwa bei Milka-Schokolade, deren Gewicht von 100 auf 90 Gramm verringert wurde. Die Kennzeichnungspflicht soll laut Antrag „unbürokratisch und praxisnah“ umgesetzt werden. In der Verantwortung stehen hier die Minister Hattmannsdorfer (ÖVP) und Schumann (SPÖ).
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Österreich-Zuschlag bekämpfen
Ein zweiter Vorstoß richtet sich gegen den sogenannten „Österreich-Zuschlag“. Hierbei geht es um territoriale Lieferbeschränkungen von Markenartikel-Herstellern, die dazu führen, dass identische Produkte in Österreich oft teurer angeboten werden als in anderen EU-Ländern. Die Regierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für die Abschaffung solcher Beschränkungen einzusetzen, um eine Angleichung der Verbraucherpreise im EU-Binnenmarkt zu erreichen.
Transparente Preisauszeichnung
Der dritte Antrag betrifft die Preisauszeichnung im Einzelhandel. Eine aktuelle Kontrollaktion des Marktamtes hat gezeigt, dass viele Händler gegen die bestehende Pflicht zur Ausweisung von Kilo- bzw. 100-Gramm-Preisen verstoßen. Die Bundesregierung – insbesondere das Wirtschaftsministerium unter Führung von Minister Hattmannsdorfer – soll daher das Preisauszeichnungsgesetz praxistauglich überarbeiten. Gefordert werden unter anderem einheitliche Bezugsgrößen und klarere Vorgaben zur Darstellung der Grundpreise, um Preisvergleiche zu erleichtern und Preiserhöhungen transparenter zu machen.
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Im Gegensatz zum Shrinkflation-Antrag enthält diese Forderung allerdings keine konkrete zeitliche Vorgabe für die Umsetzung.