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VERBANDSKLAGE

Prime-Kunden aufgepasst: Amazon muss euch jetzt Geld zurückzahlen!

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Wie die Arbeiterkammer am Donnerstag mitteilte, muss Amazon nach einer Verbandsklage wegen rechtswidriger Klauseln und Geschäftspraktiken Rückzahlungen tätigen.

Gute Nachrichten für Amazon Prime-Kunden. Sie bekommen nämlich dank einer Klage durch die Arbeiterkammer die Preiserhöhung aus dem Jahr 2017 auf Verlangen rückerstattet.

Abgesehen davon muss der Onlineversandhändler die zu Unrecht eingehobene Rechnungsgebühr von 1,51 Euro zurückzahlen und auch Geschenkgutscheine und Geschenkkarten sind von nun an zehn Jahre gültig. Bislang waren jene, die vor dem 1. Juli 2014 ausgestellt wurden, nur drei Jahre gültig.

Eine Verbandsklage durch die Arbeiterkammer gegen Amazon aufgrund von zehn rechtswidrigen Klauseln und zwei Geschäftspraktiken war erfolgreich. Über die Umsetzung der Urteile wurde verhandelt.

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Im Februar 2017 erhöhte der Versandriese seinen Preis für das Prime-Angebot von 49 auf 69 Euro (beim Studententarif von 24 auf 34 Euro). Nun können betroffene Kunden diese Preiserhöhung auf Verlangen zurückerhalten. Eine Mitgliedschaft von zwei Jahren hat eine Rückerstattung von insgesamt 40 Euro zur Folge, Kunden mit Studententarif erhalten 20 Euro.

Betroffene haben noch bis 30. Juni 2019 die Möglichkeit ihre Forderung zu erheben. Sein rückerstattetes Geld erhält man entweder auf das im Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel oder in Form eines Amazon Einkaufsgutscheins, der zehn Jahre lang gültig ist.

Und so klappt’s:
Im Amazon-Suchfeld einfach das Wort „Kundenservice“ eingeben und auf „Kontaktieren Sie uns“ klicken. Anschließend erscheint ein Formular, bei dem man zunächst „Prime und Sonstiges“ auswählt und dann im Drop-Down-Feld „Amazon Prime“ anklickt. Anschließend folgt ein weiteres Feld, in dem man die Auswahlmöglichkeit „AK Vergleich“ nutzt.