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MUSIKLEGENDE TÖDLICH VERUNGLÜCKT

Prozess gegen Unfallfahrer: Šaban Šaulićs Witwe hofft auf Höchststrafe

(FOTOS: zVg.)

Fast drei Jahre nach dem Verkehrsunfall, bei dem Šaban Šaulić und Mirsad Kerić unweit von Bielefeld ums Leben kamen und Slobodan Stojadinović schwer verletzt wurde, bekommt der ganze Fall seinen gerichtlichen Epilog.

Die Anhörung, bei der der Türke Alsin L. erstmals vor Gericht gestellt wird, ist für den 20. Januar angesetzt. Die gesamte Familie Šaulić wird nach Deutschland reisen, um dem Prozess beizuwohnen, der bereits auf großes öffentliches Interesse stößt, da beim Gericht eine Rekordzahl von Anträgen auf Akkreditierung von deutschen Vertretern und Medien aus den umliegenden Ländern eingegangen ist.

„Die Trauer und der Schmerz bleiben für immer“
Dies ist das erste Mal, dass die Familie dem Mann gegenübersteht, der Šaban getötet haben soll. „Wir glauben an das Gericht in Deutschland und hoffen auf die Höchststrafe, aber egal wie er verurteilt wird, nichts kann unseren Ehemann, Vater und Großvater Šaban zurückbringen oder die Trauer und den Schmerz lindern, den wir empfinden. Die beiden Familien sind in Schwarz gehüllt und werden für immer damit leben“, so die Witwe Gordana Šaulić.

Einem türkischstämmigen Deutschen wird fahrlässiger Doppelmord, fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung im Straßenverkehr und Fahren ohne Führerschein vorgeworfen. Nach Angaben des Amtsgerichts bekannte er sich schuldig.

Šaulić und sein Keyboarder Kericć kamen am 17. Februar 2019 ums Leben, nachdem sie in der Nacht vor der Tragödie in Deutschland aufgetreten waren. Morgens um 6.50 Uhr wurden Rettungskräfte über den Unfall informiert. Gegen 9.30 Uhr war die Straße unpassierbar, als Feuerwehrleute zwei Stunden lang vier Verletzte aus zertrümmerten Autos zogen.

Wie sich später herausstellte, fuhr Alsin L. am Unfalltag ohne Führerschein und war zudem betrunken, als er den schweren Unfall verursacht haben soll. Wie festgestellt wurde, fuhr Levent mit einer Geschwindigkeit von 160 km / h an einer Stelle, an der zu diesem Zeitpunkt ein 80er-Tempolimit galt.