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GÜTERLOH/BELGRAD

Unfalltod von Šaban Šaulić: Angeklagter muss untertauchen!

(FOTOS: zVg.)

Seit dem Unfalltod des serbischen Sängers Šaban Šaulić, wird der angeklagte Autofahrer in den serbischen Medien an den Pranger gestellt.

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich herrscht das Gesetz, dass bis zum Urteil die Unschuldsvermutung gilt. Dabei soll die Persönlichkeit der Betroffenen geschützt werden indem Fotos verpixelt, Namen geändert oder abgekürzt werden und ausdrücklich vermittelt wird, dass das Gerichtsverfahren noch läuft.

Dies scheint in vielen serbischen Medien nicht relevant, wie es die derzeitige Situation des Angeklagten im Fall des Unfalltodes von Šaban Šaulić zeigt. Die serbischen Journalisten sollen den 36-jährigen Gütersloher (Deutschland) an den Pranger stellen, schreibt „WESTFAL-BLATT“.

„Der Name war schon direkt nach der Tat bekannt, ein Facebook-Foto des Angeklagten früh in den serbischen Medien“, erklärt Staatsanwalt Christoph Mackel, der die Anklage gegen den Leiharbeiter verfasste gegenüber „WESTFAL-BLATT“. Aus Angst vor Hetze, flüchtete der 36-Jährige und tauchte unter.

Wie KOSMO berichtete, wurden gegenüber dem Angeklagten bereits Morddrohungen ausgesprochen.

Dem Deutschen mit türkischen Wurzeln werden fahrlässige Tötung in zwei Fällen, fahrlässige Körperverletzung in einem Fall sowie gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Der Haftbefehl gegen ihn wurde unter Melde-Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Der Prozess beginnt am Freitag, 27. März, um 9 Uhr.
Es gilt die Unschuldsvermutung.