Das österreichische Sozialministerium, geführt von Minister Johannes Rauch (Grüne), hat über den Verein für Konsumenteninformation (VKI) Klage gegen Ryanair eingereicht und eine formelle Abmahnung an die AUA (Austrian Airlines) geschickt.

Minister Johannes Rauch unterstreicht die Bedeutung einer vollständigen Kostenübersicht für Reisende bereits bei der Buchung. Die Entwicklung hin zu einer Vielzahl von Zusatzgebühren, von Sitzplatzreservierungen über Ticket-Service-Gebühren bis hin zu Kosten für die Reise mit Kleinkindern, hat in letzter Zeit zu einer Flut von Beschwerden bei den Verbraucherschutzorganisationen geführt. Die AUA erhält nun die Gelegenheit, durch eine Unterlassungserklärung ihre Bereitschaft zur Anpassung ihrer Praktiken zu zeigen.
Fall Ryanair und AUA
Ryanair sieht sich mit einer Klage konfrontiert, die sich gegen insgesamt fünfzehn Klauseln richtet. Diese sehen zusätzliche Gebühren für eine Vielzahl von Dienstleistungen vor. Beispiele für diese Gebühren sind eine „Kleinkindergebühr“ von 25 Euro, selbst wenn das Kind auf dem Schoß der Begleitperson reist, und eine obligatorische Sitzplatzreservierungsgebühr für Familien, um sicherzustellen, dass Kinder neben ihren Eltern sitzen können.
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Ähnliche Praktiken bei der AUA, wie eine Gebühr von bis zu fünf Euro für die Ticketausstellung wurden ebenfalls abgemahnt. Grund: – das ist eine Leistung, die für die Beförderung unverzichtbar ist und stellt somit eine Zwangsgebühr dar. Die AUA hat bis zur kommenden Woche Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren. Ebenso die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.
Flugpreisregulierung
Mit der Bekanntgabe dieser rechtlichen Schritte setzt das österreichische Sozialministerium ein klares Signal für mehr Verbraucherschutz im Luftverkehr. Eine Entscheidung in der Klage gegen Ryanair wird Anfang 2025 erwartet.