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Gesetzesentwurf

Regierung plante Hitzeschutzpaket – aber erst im Herbst

Regierung plante Hitzeschutzpaket – aber erst im Herbst
FOTO: iStock/demaerre
3 Min. Lesezeit |

Angesichts der anhaltenden Hitzewelle, die weite Teile des Landes mit Temperaturen von teils über 40 Grad in Atem hält, reagiert nun auch die Bundesregierung. Im Ministerrat am Mittwoch wird der formale Arbeitsprozess für ein Gesetzespaket zu Hitzeschutzmaßnahmen an Gebäuden in Gang gesetzt – fertig sein soll es allerdings erst im Herbst. Das Wohnministerium unter Vizekanzler Andreas Babler wird dazu gemeinsam mit dem von Anna Sporrer geführten Justizministerium einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausarbeiten.

Nähere Einzelheiten wurden bislang nicht kommuniziert. Babler selbst unterstrich, dass es „selbstverständlich“ sein müsse, dass man, so wie Wohnungen im Winter warm zu sein hätten, im Sommer Kühlung ermögliche: „Die häufigen Hitzetage sind für viele unerträglich und für schutzbedürftige Menschen eine veritable Gesundheitsgefahr.“

Rechtliche Hürden

Bisher waren Mieterinnen und Mieter in dieser Frage weitgehend auf das Wohlwollen ihrer Vermieter angewiesen. Die geltende Rechtslage erschwert die Installation von Klimaanlagen oder vergleichbaren Anlagen an Wohnungen und Geschäftslokalen erheblich – obwohl steigende Temperaturen gerade in städtischen Ballungsräumen zunehmend zur Belastung werden. „Die Bundesregierung greift daher jetzt ein: Diese Hürden werden abgebaut, sodass sowohl Mieter:innen als auch Wohnungseigentümer:innen die Durchführung von Hitzeschutzmaßnahmen leichter gegenüber ihren Vermieter:innen bzw. Miteigentümer:innen durchsetzen können“, heißt es in einer Aussendung, die der „Krone“ vorliegt.

Mietervereinigungen und andere Interessenvertretungen hatten entsprechende Regelungen bereits seit geraumer Zeit eingefordert. Wer von Vermieterseite keine Zustimmung zur Installation von Klimaanlagen, Jalousien oder Markisen erhält, steht derzeit vor einer kaum überwindbaren Hürde. Eine rechtliche Durchsetzung scheitert in der Praxis häufig daran, dass besondere Interessen geltend gemacht werden müssen – wie etwa bei Umbaumaßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit.

Schulen & Sanierung

Ergänzend sind auch Maßnahmen im Bildungsbereich vorgesehen. Bildungsminister Christoph Wiederkehr kündigte an, „Maßnahmen nach Region, also bedarfsgerecht und altersadäquat“ umsetzen zu wollen, um bei extremer Hitzebelastung handlungsfähig zu sein. In Abstimmung mit den Schulpartnern solle dafür die notwendige rechtliche Grundlage geschaffen werden, „um für den Sommer 2027″ entsprechend gerüstet zu sein.

Konkret ist unter anderem die Adaptierung älterer Bestandsgebäude geplant – etwa durch den Einbau von Beschattungsvorrichtungen, den Austausch von Fenstern oder das Anbringen von Hitzeschutzfolien. „Die Hitze ist eine Herausforderung für den Bildungsalltag. Wenn Kinder und Jugendliche in überhitzten Wohnungen kaum schlafen oder lernen können, wirkt sich das auf ihre Gesundheit, Konzentration und Bildungschancen aus“, so Wiederkehr. Deshalb sei es unerlässlich, Hürden für wirksame Hitzeschutzmaßnahmen abzubauen, „und den Menschen einfache Lösungen zu ermöglichen“.

Rückendeckung für den „Gesetzwerdungsprozess“ kommt auch von Umweltminister Norbert Totschnig: „Mit dem heutigen Beschluss bringen wir gemeinsam wirksame Maßnahmen auf den Weg.“ Darüber hinaus soll das Paket die thermisch-energetische Sanierung erleichtern, „denn gut gedämmte Gebäude reduzieren im Sommer das Aufheizen der Räume“. Zugleich sollen die Voraussetzungen für den Einbau von Wärmepumpensystemen vereinfacht werden – von denen ein Teil auch zur Kühlung eingesetzt werden kann.

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KO KOSMO-Redaktion
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