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VERKEHR

Reisen zwischen Balkan und Österreich: So ist die aktuelle Situation an den Grenzen

Kroatien
Kroatische Staatsbürger müssen bei der Einreise nicht in die Quarantäne, während für die Staaten von zehn EU-Ländern die Einreisebestimmungen gelockert wurden. Die Staatsbürger von Tschechien, Ungarn, Österreich, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Deutschland und der Slowakei müssen bei der Einreise – wegen dem „epidemiologisch guten Verlauf der Krankheit in ihren Ursprungsländern“ – ihren Aufenthalt in Kroatien nicht sonderlich rechtfertigen. Für Nicht-Eu-BürgerInnen und die von EU-Staaten, die nicht auf der Liste sind, gilt: Mindestens bis zum 15. Juni gilt ein Einreiseverbot, außer im Falle, dass man eine Bestätigung hat, nach Kroatien wegen geschäftlichen Aktivitäten zu reisen. Am 15. Juni werden neue Bestimmungen erwartet. Empfehlenswert ist in jedem Fall die Anmeldung des Aufenthalts in Kroatien: Das kann man auf der Webseite des kroatischen Innenministeriums erledigen (https://entercroatia.mup.hr/). Bald sollte die Seite sogar in 12 Sprachen verfügbar sein – auch auf Deutsch. Die Bestätigung über die Anmeldung sollte man auf die Reise mitnehmen.

Kroatien Grenze SIS
(FOTO: vijesti.ba)

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