Bosnien-Herzegowina
2. Juni 2020: Ab nun dürfen minderjährige ausländische Staatsbürger, insofern sie sich in Begleitung ihrer Eltern bzw. ihrer Vormünder befinden und diese bosnisch-herzegowinischer Staatsbürger sind. Ebenso dürfen all jene Ausländer in das Land, deren Ehepartner bosnisch-herzegowinischer Staatsbürger ist.
29. Mai 2020: Die Einreise ist für bosnisch-herzegowinische Staatsbürger mittlerweile problemlos: Man braucht auch keinen Corona-Test und muss auch nicht in Quarantäne gehen. Die Einreise für ausländische Staatsbürger nach Bosnien-Herzegowina ist – bis auf die aus den Nachbarländern Montenegro, Kroatien und Serbien (ab 1. Juni) – weiterhin nicht gestattet. Ausnahmen sind Geschäftsleute oder Menschen, die nachweisen können, dass sie einen beruflichen Grund für ihre Reise nach Bosnien-Herzegowina haben. Ebenso ist in diesem Falle ein negativer Test auf Covid-19 notwendig. Private Gründe gelten z.B. in Fällen, wenn eine naheliegende verwandte Person bestattet werden soll.
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