Ein ungewöhnlicher Zollverstoß ereignete sich am Grenzübergang Maljevac (Bosnien und Herzegowina – Kroatien). Ein Fahrer wurde mit einer Strafe von 322 Euro belegt, weil er den Kauf neuer Reifen nicht angemeldet hatte. Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die Komplexität der Zollvorschriften.
Am Grenzübergang Maljevac wurde ein Fahrer mit einer Strafe von 322 Euro belegt, weil er den Kauf neuer Reifen nicht angemeldet hatte. Der Vorfall ereignete sich bei der Einreise des Fahrers nach Kroatien aus Bosnien und Herzegowina.
Der Fahrer hatte am Vortag in Bosnien und Herzegowina neue Reifen der Marke SAVA Eskimo gekauft. Bei der Einreise nach Kroatien wurde er von einem Zollbeamten gefragt, ob er etwas zu verzollen habe. Der Fahrer antwortete, dass er nichts außer persönlichen Gegenständen habe.
In einem Interview mit dem Portal GPmaljevac äußerte sich der Fahrer zu dem Vorfall: „Das ist ein Zollverstoß, von dem ich nichts wusste und mir nicht bewusst war, dass dies an der Grenze gemeldet werden muss. Denn wenn ich es gewusst hätte, hätte ich die Rechnung nicht bei mir behalten.“
Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die Komplexität der Zollvorschriften. Selbst kleine Einkäufe, wie der Kauf von Reifen, müssen bei der Einreise angemeldet werden. Es bleibt unklar, ob der Zollbeamte aufgrund der Rechnung oder anderer Beweise misstrauisch wurde.
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