Start News Chronik
Negativer Asylbescheid

Schubhaft statt Hochzeit: Bräutigam während Trauung verhaftet (VIDEO)

(FOTO: iStock/Valentin Gubanov)
(FOTO: iStock/Valentin Gubanov)

Ein ungewöhnlicher Vorfall ereignete sich am Samstag in Vösendorf, Niederösterreich. Hamza, ein 25-jähriger Kurde und Asylwerber, wurde während seiner eigenen Hochzeitszeremonie von Beamten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) verhaftet.

Hamza, der vor eineinhalb Jahren nach Österreich kam, um einen Asylantrag zu stellen, gehört der kurdischen Minderheit in der Türkei an. Sein Anwalt, Gregor Klammer, erläutert: „In Österreich hat er einen Asylantrag gestellt. Er gehört der kurdischen Minderheit an.“ Doch zehn Tage vor der geplanten Hochzeit wurde sein Asylantrag abgelehnt.

Die Braut, Gundula, eine gebürtige Deutsche, die in Wien lebt, und Hamza lernten sich am Arbeitsplatz in der Gastronomie kennen und beschlossen letzten Sommer zu heiraten. Gundula erinnert sich: „Er hat mich immer aufgeheitert, mit ihm war mein Leben gut.“

Standesbeamtin kam mit Polizei

Doch anstatt eines Hochzeitsfestes kam es zu einer Verhaftung. „Die Standesbeamtin hat während der Zeremonie den Raum verlassen, weil sie etwas holen wollte. Mit ca. zehn Männern ist sie dann wieder hereingekommen“, erzählt Gundula. Die Beamten des BFA nahmen Hamza fest und führten ihn ab. „Sie sind festgenommen, Sie müssen uns begleiten“, sagte einer der Beamten. Hamza, schockiert, antwortete nur: „Ich heirate“. Doch die Beamten waren unerbittlich. „Wir können nicht warten“, entgegnete einer von ihnen. Der Anwalt Hamzas teilte ein Video der Verhaftung auf Facebook.

Die Braut, Gundula, brach in Tränen aus und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Sie durfte Hamza nur einmal besuchen. „Er hat geweint, man macht ihm Druck“, erzählt sie. „Er hat keine Straftat begangen. Aber man hat ihm komplett die Würde weggenommen.“

Klammer, Hamzas Anwalt, kritisiert die Vorgehensweise der Behörden scharf. „Durch die Eheschließung hätte er automatisch einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis gehabt“, sagt Klammer. „Aber man hat diese Eheschließung unterbunden und ihn vor der Unterzeichnung festgenommen.“ Er bezeichnet das Vorgehen als „barbarisch“ und „illegal“. „Früher wurde das öfter auf Standesämtern gemacht. Aber mittlerweile gibt es Justizentscheidungen, dass das nicht verhältnismäßig ist.“

Bundesamt sieht sich im Recht

Das BFA sieht das anders. Während man sich zu diesem speziellen Fall aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht äußern möchte, betont die Behörde, dass eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung die Pflicht zur Ausreise bedeutet. Sollte der Betroffene nicht freiwillig ausreisen, müsse das BFA Schritte zur Abschiebung einleiten.

Klammer hat bereits Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Doch das bedeutet nicht, dass Hamza in Österreich bleiben kann. „Auch eine Abschiebung vor der Verhandlung ist theoretisch möglich“, warnt Klammer. Dann würde er wohl direkt vom Flughafen in der Türkei in den Militärdienst eingezogen werden.“ Eine bittere Ironie, denn genau das wollte Hamza durch seine Flucht nach Österreich vermeiden.