Die Einschulung kann für Familien mit niedrigem Einkommen eine erhebliche finanzielle Bürde sein. Um diesen Familien unter die Arme zu greifen, hat die Bundesregierung die Initiative „Schulstartklar!“ ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Aktion erhalten Familien, die entweder Mindestsicherung oder Sozialhilfe beziehen, Gutscheine für Schulartikel.
Zweimal jährlich Unterstützung
Diese Gutscheine werden von der Volkshilfe Solidarität und ihren Partnerorganisationen jeweils im September und Februar verteilt. Jede Familie, die Anspruch auf diese Unterstützung hat, bekommt für jedes schulpflichtige Kind oder für Jugendliche in einer Lehre oder Berufsschule 150 Euro in Form von Gutscheinen. Diese können dann bis zum 12. Oktober in den Filialen der Geschäfte „Libro“ und „Pagro Diskont“ eingelöst werden.
Unterschiedliche Reaktionen
Viele Familien sind dankbar für diese Hilfe und nutzen sie, um die notwendigen Schulmaterialien für ihre Kinder zu kaufen. Allerdings gibt es auch Familien, die mit der Situation weniger zufrieden sind und die Gutscheine über den Online-Marktplatz „Willhaben.at“ zum Verkauf anbieten.
Gutscheine werden weiterverkauft
In den Inseraten werden die Gutscheine häufig für Beträge zwischen 115 und 125 Euro angeboten. Die Verkäufer geben oft an, dass sie die Unterstützung für Schulartikel nicht benötigen und lieber Kleidung oder andere Gegenstände kaufen möchten. Diese Praxis hat zu kritischen Stimmen geführt. Ein Leser, Irhad, zeigt sein Unverständnis: „Es ist ungerecht, dass Familien, die die Gutscheine tatsächlich benötigen, diese nicht erhalten, weil sie keine Mindestsicherung bekommen. Gleichzeitig verkaufen andere die Gutscheine und beschweren sich dann über die hohen Lebenshaltungskosten.“
Diskussion über mögliche Lösungen
Die Kontroversen um den Weiterverkauf der Gutscheine haben Diskussionen über mögliche Lösungen ausgelöst. Eine vorgeschlagene Maßnahme ist die Personalisierung der Gutscheine, um deren Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass die Unterstützung tatsächlich für den vorgesehenen Zweck verwendet wird. Die Bundesregierung überprüft diese und weitere Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die vorgesehenen Hilfen effektiv und gezielt die Familien erreichen, die sie wirklich brauchen.
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