Die Europäische Union hat neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche im digitalen Finanzsektor eingeführt. Diese Maßnahmen, die ab diesem Jahr gültig sind, richten sich sowohl an Krypto-Börsen als auch an deren Nutzer und erfordern umfassendere Informationen als bisher.

Mica-Verordnung und Geldtransferregelungen
Im Fokus der Neuerungen steht die Mica-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation). Diese Verordnung verlangt von Krypto-Börsen, detailliertere Daten ihrer Kunden zu erheben. Ziel ist es, die Transparenz im Handel mit Kryptowährungen zu erhöhen und die Sicherheit bei Finanztransaktionen zu gewährleisten.
Zusätzlich tritt die EU-Geldtransferverordnung in Kraft, die alle Beteiligten dazu verpflichtet, die Überprüfungen bei Kryptowährungstransfers gründlicher zu gestalten.
Nachweispflichten für Krypto-Nutzer
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Nutzer von Krypto-Börsen. Betroffen sind diejenigen, die digitale Währungen in oder aus selbstverwalteten Wallets transferieren. Liegt der Transferbetrag über 1000 Euro, müssen die Nutzer nachweisen, dass sie die rechtmäßigen Eigentümer des Wallets sind.
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Die Überprüfung kann mittels signierter Nachrichten oder durch den sogenannten Satoshi-Test erfolgen. Beim Satoshi-Test wird eine kleine Menge an Kryptowährung von der selbstverwalteten Wallet an die Krypto-Plattform gesendet, um die Besitzverhältnisse zu verifizieren. Diese Maßnahmen sollen helfen, die Risiken von Geldwäsche und anderen illegalen Finanzaktivitäten im Krypto-Bereich zu verringern und das Vertrauen in diese wachsenden Finanzmärkte zu stärken.