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GELD

Seit Jahresbeginn 2025: Neue Regeln an der Krypto-Börse

FOTO: iStock/Chinnapong
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Die Europäische Union hat neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche im digitalen Finanzsektor eingeführt. Diese Maßnahmen, die ab diesem Jahr gültig sind, richten sich sowohl an Krypto-Börsen als auch an deren Nutzer und erfordern umfassendere Informationen als bisher.

Mica-Verordnung und Geldtransferregelungen

Im Fokus der Neuerungen steht die Mica-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation). Diese Verordnung verlangt von Krypto-Börsen, detailliertere Daten ihrer Kunden zu erheben. Ziel ist es, die Transparenz im Handel mit Kryptowährungen zu erhöhen und die Sicherheit bei Finanztransaktionen zu gewährleisten.

Zusätzlich tritt die EU-Geldtransferverordnung in Kraft, die alle Beteiligten dazu verpflichtet, die Überprüfungen bei Kryptowährungstransfers gründlicher zu gestalten.

Nachweispflichten für Krypto-Nutzer

Eine wesentliche Neuerung betrifft die Nutzer von Krypto-Börsen. Betroffen sind diejenigen, die digitale Währungen in oder aus selbstverwalteten Wallets transferieren. Liegt der Transferbetrag über 1000 Euro, müssen die Nutzer nachweisen, dass sie die rechtmäßigen Eigentümer des Wallets sind.

Die Überprüfung kann mittels signierter Nachrichten oder durch den sogenannten Satoshi-Test erfolgen. Beim Satoshi-Test wird eine kleine Menge an Kryptowährung von der selbstverwalteten Wallet an die Krypto-Plattform gesendet, um die Besitzverhältnisse zu verifizieren. Diese Maßnahmen sollen helfen, die Risiken von Geldwäsche und anderen illegalen Finanzaktivitäten im Krypto-Bereich zu verringern und das Vertrauen in diese wachsenden Finanzmärkte zu stärken.