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Waffenreform

Serbien verschärft Waffengesetz: Das ändert sich jetzt!

Serbien verschärft Waffengesetz: Das ändert sich jetzt!
(Symbolbild FOTO: iStock)
4 Min. Lesezeit |

Serbien verschärft seine Waffengesetze – strenger, umfassender und erstmals im Einklang mit EU-Richtlinien.

Nach mehr als einem Jahrzehnt ohne grundlegende Reformen soll Serbien noch vor Ende des Monats ein neues Waffengesetz erhalten. Der Entwurf regelt Erwerb, Besitz und Gebrauch von Schusswaffen neu – mit dem erklärten Ziel, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und die Rechtslage an europäische Vorgaben anzupassen. Gesetzestreuen Waffenbesitzern soll die Möglichkeit erhalten bleiben, ihre Waffen weiterhin legal zu nutzen.

Radojica Lazic, Dekan der Fakultät für Diplomatie und Sicherheit, erläuterte gegenüber dem serbischen Staatssender RTS, dass auf diesen Entwurf mehr als zwei Jahre gewartet worden sei. Das neue Regelwerk sehe nicht nur strengere Voraussetzungen für den Besitz von Waffen zur persönlichen Sicherheit vor, sondern hebe auch das Mindestalter für deren Erwerb an.

Die Ausarbeitung habe Zeit beansprucht, weil Expertenteams ein umfassendes Gesetz erarbeiten mussten, das mit einschlägigen EU-Richtlinien in Einklang steht – konkret mit den Anforderungen aus Artikel 24 der Beitrittsverhandlungen, so Lazic. Neben verschärften Verfahren für Neuanträge sehe der Entwurf auch einen dauerhaften Waffenschein vor. Zudem würden strengere Auflagen für zivile Schießstätten und die Lizenzierung von Ausbildern eingeführt. Ein weiteres Novum sei die gegenseitige Anerkennung der EU-Waffengenehmigung, die bislang auf serbischem Staatsgebiet keine Gültigkeit hatte – und umgekehrt.

Erfahren Sie mehr über die EU-Waffenrichtlinien und ihre Bedeutung für Mitgliedstaaten.

Strengere Altersregeln

Das Mindestalter für den Erwerb von Waffen zur persönlichen Sicherheit wird von 18 auf 21 Jahre angehoben. Lazic begründete diese Entscheidung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen: Untersuchungen hätten gezeigt, dass die Altersgruppe zwischen 18 und 21 Jahren aufgrund einer noch nicht vollständig ausgeprägten psychophysischen Reife besonders anfällig sei. Für jene, die bereits legal im Besitz einer Waffe sind, bestehe hingegen kein Anlass zur Sorge – auch wenn die neuen Anforderungen insgesamt anspruchsvoller und die Verfahren aufwendiger würden.

Eine weitere Neuerung betrifft die zulässige Munitionsmenge für Waffen zur persönlichen Sicherheit. Lazic räumte ein, dass diese Regelung für verantwortungsvolle Besitzer eine zusätzliche Belastung darstelle. Konkret werde bei einer Feldüberprüfung durch Angehörige des Innenministeriums nur ein Bestand von 100 Schuss geduldet. Für den Erwerb dieser Munition sei eine gesonderte Genehmigung erforderlich; eine nachträgliche Beschaffung ohne eine solche sei nicht möglich.

Mehr über die Zusammenhänge zwischen Waffenbesitz und psychosoziologischer Reife erfahren.

Wer über die erlaubte Menge hinaus schießen wolle – etwa im Rahmen verpflichtender Trainings –, müsse die Munition in einem autorisierten Schießstand auffüllen. Dort sei sie allerdings deutlich teurer als im Fachhandel. „Nach 100 verschossenen Patronen muss er in einem autorisierten Schießstand für jene Patronen bezahlen, die er dort verschießt – und diese sind deutlich teurer als im Fachgeschäft. Das ist die Bedingung für den Erhalt zusätzlicher Munition“, betonte Lazic.

Verschärfte Antragsprüfung

Für Jäger ändert sich durch den Entwurf vorerst nichts. Lazic machte jedoch keinen Hehl aus seiner persönlichen Einschätzung: Auch für Jäger und Sportschützen wäre eine Anhebung der Altersgrenze auf 21 Jahre sinnvoll gewesen. Für Sportverbände gelte zwar, dass deren Mitglieder in der Regel bereits entsprechend geschult seien – dennoch hätte er sich eine einheitliche Regelung gewünscht.

Bei der Bearbeitung neuer Anträge würden die Überprüfungen künftig deutlich umfangreicher ausfallen: Neben der Einsicht in Strafregister seien auch tiefergehende Erhebungen im unmittelbaren sozialen Umfeld der Antragsteller vorgesehen. Dabei könnten Beamte des Innenministeriums die gesamte Persönlichkeit einer Person erfassen – einschließlich charakterlicher Schwächen und anderer relevanter Eigenschaften.

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Um eine Waffenerwerbsgenehmigung zu erhalten, müssen Bürger künftig eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Lazic nannte als zentrale Kriterien: keine offenen Strafanzeigen, keine strafrechtlichen Vorstrafen sowie keine Neigung zu Konflikten oder streitsüchtigen Verhaltensweisen. Darüber hinaus werde der emotionale Zustand der Antragsteller vollständig überprüft, und es müssten nachvollziehbare Gründe für den Antrag vorliegen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs liege auf der Regulierung von Schießstätten – von den technischen Anforderungen an deren Einrichtung über die Zertifizierung von Ausbildern bis hin zur Altersbeschränkung für Nutzer. Minderjährige dürften Schießstätten künftig grundsätzlich nicht mehr betreten – eine Praxis, die bislang möglich war.

Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen laut Entwurf ausschließlich Luftgewehre verwenden, und auch das nur als Mitglieder eines anerkannten Sportverbandes. Sollte das Gesetz noch vor Ende Juli verabschiedet werden, beginne nach seiner Kundmachung im Amtsblatt eine neunmonatige Frist zur Erlassung der notwendigen Durchführungsverordnungen – ohne diese könne das Gesetz nicht in Kraft treten.

Anschließend sei eine dreimonatige Frist vorgesehen, in der Bürger bislang illegal besessene Waffen straflos melden könnten.

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KO KOSMO-Redaktion
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