Start News Chronik
KEINE ÖSTERREICHER

Serbischer Familie wird Hauskauf verboten

(FOTOS: iStockphotos)

In Tirol durfte ein serbisches Ehepaar mit drei Kindern und unbefristeter Aufenthaltserlaubnis kein Haus zum Wohnen erwerben. Für die bereits Jahrzehnte dort ansässige Familie ein Schock!

Die Familie mit serbischen Wurzeln lebt bereits seit 20 Jahren im Tiroler Unterland und betreibt dort auch ein Lokal. Die Kinder sind in Österreich geboren, gehen hier zur Schule, alle sind gut integriert. Doch als die Familie ein Haus im Bezirk Kufstein kaufen möchte, wird ihnen ihre fehlende österreichische Staatsbürgerschaft zum Verhängnis, wie die „Tiroler Tageszeitung“ berichtet.

Kein öffentliches Interesse vorhanden
Die Familie hatte den Kaufvertrag für das Haus in Kufstein bereits unterschrieben, es fehlte lediglich noch die Genehmigung der Grundverkehrsbehörde. Denn bei Nicht-EU-Bürgern, die in Tirol ein Grundstück kaufen wollen, müsse ein öffentliches Interesse vorliegen, so Kufsteins Bezirkshauptmann Christoph Platzgummer: „Der Sinn dieser gesetzlichen Bestimmung liegt darin, dass Ausländer in Tirol nicht völlig frei Grund erwerben können.“

Doch eben dieses öffentliche Interesse hätte bei dieser Familie gefehlt, heißt es. Ihr privates Interesse sei in dem Fall nicht ausreichend. „Diese gesetzliche Bestimmung mag in Grenzfällen als ungerecht empfunden werden, aber sie hat doch einen wesentlichen Charakter.“ Das Tiroler Grundverkehrsgesetz ist hier sehr streng, in Wien oder Kärnten wäre die Familie sehr wohl berechtigt, ein Haus zu kaufen.

Die Familie ließ sich das ebenfalls nicht gefallen und schaltete das Landesverwaltungsgericht ein. Allerdings wurde hier die Beschwerde der Familie abermals abgelehnt, da kein öffentliches Interesse vorliegen würde: „Die Befriedigung des Wohnbedürfnis könne auch anderweitig, beispielsweise durch die Anmietung einer Wohnung erfolgen“, heißt es in dem Bescheid.

Kritik von Juristen und Politik
Der Verwaltungsjurist Peter Bußjäger zweifelt jedenfalls stark die Sinnhaftigkeit an, Menschen, die seit Jahrzehnten im Land leben mit „anderen Personen aus dem Ausland, die in Tirol irgendwas investieren wollen“ in einen Topf zu schmeißen. Und auch der Wohnbausprecher der Tiroler Grünen, Michael Mingler, kritisiert diese Vorgehensweise stark: „Das Grundverkehrsgesetz ist dafür da, den Ausverkauf von Tirol zu stoppen. Und nicht dazu, um gut integrierten Menschen, die seit Ewigkeiten hier leben und arbeiten, den Erwerb von Eigentum zu verwehren.“

Staatsbürgerschaft beantragen
Der zuständige Landesrat Josef Geisler (ÖVP) verwies in einer schriftlichen Stellungnahme zu dem Fall darauf, dass „(…) gut integrierte und in Tirol nachweislich dauerhaft ansässige Drittstaatsangehörige können die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen und unterliegen damit nicht mehr dem Ausländergrundverkehr. Grundsätzlich wollen wir im Ausländergrundverkehr auch weiterhin sehr strenge Maßstäbe anlegen.“

Die betroffene Familie will noch nicht aufgeben und hat Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht.