Start News Panorama
DEUTSCHLAND

Skandal: Frau mit Kopftuch durfte nicht wählen! (FOTOS)

WAHLLOKAL_FRAU_KOPFTUCH
(FOTO: iStock)

In Deutschland wollte eine Frau wählen gehen, doch das durfte sie nicht. In ihrem Wahllokal in Nordrhein-Westfalen (NRW) soll sie mit ihrem Kopftuch gegen das Verhüllungsverbot verstoßen worden sein. Nun wehrt sich die Frau!

Deutschland/Bergheim: Die Frau und ihre Freundin seien zum Wählen gegangen. „Meine Freundin wurde reingelassen und durfte wählen. Mir wurde gesagt, ich dürfe nicht wählen, weil ich ein Kopftuch trage und mich damit ja ‚verhülle‘. Diese Regelung könne ich im Bundeswahlgesetz nachlesen. Ich dürfe nur wählen, wenn ich mein Kopftuch absetze.“, erzählt die Frau gegenüber RTL.

Da Männer im Raum anwesend waren, wollte sie ihr Kopftuch beibehalten. Deswegen wurde ihr der Zutritt nicht gewehrt. Nun will sie sich bei der Stadt beschweren, obwohl sie keine Regelung im Bundeswahlgesetz finden könne.

Missverständnis:
Daraufhin beschwerte sich ihre Freundin bei der zuständigen Behörde. Anscheinend hat das Wahllokal den Vorfall missverstanden, da das Verbot sich auf die Burka und nicht auf Kopftücher beziehen. Das heißt, dass sie normal wählen, gehen konnte.

Kein rassistischer Hintergrund:
Ihre Freundin rief daraufhin bei der zuständigen Behörde an und die Sachbearbeiterin klärte den Vorfall mit der Schule. Es hätte sich herausgestellt, dass der Wahlvorstand in der Schule etwas missverstanden hätte, denn das Verbot würde sich auf die Burka und nicht auf Kopftücher beziehen. Die Frau konnte also doch noch wählen gehen! Die Stadtverwaltung in Bergheim nahm ebenfalls Stellungnahme zum Vorfall.

„Bei der Bundestagswahl am vergangenen Sonntag kam es im Wahllokal 6, Astrid-Lindgren-Schule in Bergheim- Kenten zu einem bedauerlichen Vorfall, bei dem einer Wählerin mit Kopftuch und Mundschutz von einer Wahlhelferin zunächst das Wahlrecht unter Hinweis auf das Verhüllungsverbot verwehrt wurde. Erst nach einer Beschwerde der Frau bei der Wahlleitung wurde unmittelbar eine entsprechende Anweisung aus dem Rathaus an das Wahllokal vor Ort gegeben. Sodann wurden der Frau die Wahlunterlagen ausgehändigt und sie konnte ihre Stimme abgeben.“, heißt es im Schreiben. Ein rassistischer, islamophober beziehungsweise diskriminierender Hintergrund konnten für die Zurückweisung nicht bestätigt werden.

Deswegen schrieb die Frau auf Instagram: „Wir glauben, dass es zu dem jetzigen Zeitpunkt zu früh ist, um schon eine Aussage darüber zu treffen, ob das hier ein Fall von Rassismus war oder nicht. Das Stadt meint, es wäre kein rassistischer Fall. Wir hoffen, dass die Stadt das auch darlegen kann.“

Auf der nächsten Seite könnt ihr euch das ganze Posting ansehen!

Quelle: RTL-Artikel