Start Welt
Rosenheimer

Skandal in der Kirche: Mann filmt sich beim Sex – Altar soll neu gesegnet werden!

(FOTO: iStock)

Ein Deutscher muss sich vor dem Landgericht Traunstein wegen eines ungewöhnlichen Vergehens verantworten: Ihm wird vorgeworfen, in der katholischen Kirche in Schechen bei Rosenheim sexuelle Handlungen mit seiner Frau vollzogen und dabei Bilder gemacht zu haben. Der Vorfall hat nicht nur strafrechtliche, sondern auch kirchenrechtliche Konsequenzen.

Der 39-jährige Angeklagte, gebürtig aus Rosenheim, soll nahe dem Altar der Kirche den Akt vollzogen und dokumentiert haben. Dieser Vorwurf wurde am Mittwoch, den 22. November, vor dem Landgericht Traunstein verhandelt. Der Mann äußerte sich zu Beginn des Prozesses nicht zu den Anschuldigungen.

Die Anklageschrift wirft dem Rosenheimer vor, an einem „Ort, der dem Gottesdienst einer Religionsgemeinschaft gewidmet“ ist, „beschimpfenden Unfug“ getrieben zu haben. Die Störung der Religionsausübung ist somit ein zentraler Bestandteil der Anklage.

Der Vorfall hat auch Auswirkungen auf die Kirchengemeinde in Schechen. Ein Sprecher des zuständigen Erzbistums München und Freising erklärte, dass eine Entweihung des heiligen Ortes durch eine Bußzeremonie behoben werden müsse.

„Um die religiösen Gefühle der Gläubigen zu respektieren, muss eine solche Entweihung durch eine Bußzeremonie gemäß den liturgischen Regeln behoben werden“, so der Sprecher.

Altar wird neu gesegnet

Demnach könnte es notwendig werden, den Altar erneut zu segnen. Die Bußzeremonie beinhaltet, den Altar zu verhüllen und ihn mit Weihrauch und Weihwasser neu zu segnen. „Heilige Orte werden nach Kirchenrecht durch dort vorkommende, schwer verletzende und für die Gläubigen ärgerliche Handlungen entweiht“, erklärte der Sprecher des Bistums.

Obwohl der Vorfall die religiösen Gefühle der lokalen Gläubigen beeinträchtigen könnte, sind solche Fälle nach Angaben des Sprechers äußerst selten. „Solche Fälle sind äußerst selten“, betonte er.

Neben der Störung der Religionsausübung wird dem Angeklagten auch Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Betrug vorgeworfen. Für den Prozess sind insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt.

Das Urteil könnte somit am 13. Dezember verkündet werden.

Die endgültige Entscheidung, ob der Altar neu geweiht werden muss, steht noch aus. Der Vorfall hat jedoch bereits jetzt weitreichende Konsequenzen, sowohl für den Angeklagten als auch für die Kirchengemeinde in Schechen.