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Steuerbuch

So bekommt ihr beim Steuerausgleich Hunderte Euro zurück!

Geld
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Das jährliche Steuerbuch des Finanzministeriums bietet umfassende Tipps für den Steuerausgleich. Fehler können teure Nachzahlungen verursachen.

Jedes Jahr zur gleichen Zeit steht für Millionen Österreicher*innen der Steuerausgleich an – für viele gleicht er einem zusätzlichen Gehalt. Häufig spült er über 1.000 Euro auf das Konto, in den meisten Fällen fließen mehrere hundert Euro vom Staat zurück. Doch Vorsicht: Ein fehlerhafter Steuerausgleich kann zu hohen Nachzahlungen führen.

Das österreichische Finanzministerium hat erneut sein jährliches Steuerbuch mit wertvollen Tipps veröffentlicht. Auf über 200 Seiten wird erklärt, welche Ausgaben absetzbar sind, was geltend gemacht werden kann und wie der Ablauf beim Finanzamt funktioniert. Das Steuerbuch ist sowohl in gedruckter Form als auch online verfügbar und enthält „zahlreiche Informationen für das Jahr 2025“.

Finanzminister Markus Marterbauer betont in einer Aussendung: „Auch heuer steht das Steuerbuch 2025 den Bürgerinnen und Bürgern Österreichs wieder als verlässliches und informatives Nachschlagewerk zur Verfügung. Es ist eine wertvolle Ressource, um die Arbeitnehmerveranlagung effizient und korrekt abzuwickeln.“ Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl beschreibt es als ein „übersichtliches und praxisnahes Hilfsmittel“, das Teil des umfassenden Serviceangebots sei und steuerliche Transparenz sowie Unterstützung zur gelebten Realität mache.

Erfolgreiche Publikation

Das Steuerbuch gilt als die „erfolgreichste Publikation des Finanzressorts“, mit einer jährlichen Auflage von rund 100.000 Exemplaren und 45.000 Downloads. Es richtet sich an alle Zielgruppen und ist in Deutsch und Englisch verfügbar. Die jährliche Überarbeitung berücksichtigt gesetzliche Änderungen sowie neue Beträge für das jeweilige Veranlagungsjahr.

Auch die Arbeiterkammer (AK) bietet Unterstützung an und hat ein Video für den Steuerausgleich 2024 veröffentlicht. In knapp 30 Minuten wird darin Schritt für Schritt erklärt, wie der Steuerausgleich über „FinanzOnline“ korrekt durchgeführt wird.

Steuerausgleich ab März möglich

Der Steuerausgleich kann ab dem 1. März jedes Jahres durchgeführt werden – vorausgesetzt, alle Jahreslohnzettel sind beim Finanzamt eingelangt. Absetzbar sind unter anderem außergewöhnliche Belastungen, die Pendlerpauschale und spezielle Sonderausgaben, die nicht automatisch übermittelt werden.

Das Finanzministerium erklärt, dass die Arbeitnehmerveranlagung entweder online über FinanzOnline oder mittels Formular beantragt werden kann, um zu viel gezahlte Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge oder den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag zurückzuerhalten.