Seit Juli 2023 unterstützt der österreichische Kinderbonus einkommensschwache Haushalte mit einer monatlichen Zahlung von 60 Euro pro Kind.

Um dafür in Frage zu kommen, dürfen die jährlichen Bruttoeinkünfte 24.500 Euro nicht überschreiten, was einem monatlichen Einkommen von etwa 1.750 Euro entspricht. Besonders Alleinverdienende und Alleinerziehende profitierten bisher von dieser Regelung. Doch für das Jahr 2025 gibt es wesentliche Änderungen hinsichtlich der Anspruchsberechtigung.
Im Jahr 2024 konnten auch Bezieher von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Ausgleichszulage den Kinderbonus beanspruchen. Ab 2025 werden diese Personengruppen jedoch von der Förderung ausgeschlossen. Eine Gesetzesänderung sieht vor, dass der Zuschuss für das erste Halbjahr 2025 nur noch an Alleinverdiener und Alleinerzieher ausgezahlt wird, die die entsprechenden gesetzlichen Bedingungen erfüllen. Dies teilte ein Vertreter der Buchhaltungsagentur des Bundes auf Anfrage mit.
Zukünftige Anpassungen
Die Auszahlung des Anti-Teuerungs-Kinderzuschusses erfolgt automatisch und basiert auf den beim Finanzamt hinterlegten Daten. In der Regel werden die Zahlungen Ende des Monats überwiesen. Der Förderzeitraum endet am 30. Juni 2025. Aufgrund einer zweimonatigen Verzögerung erfolgt die letzte vollständige Auszahlung für den Monat Juni 2025 erst Ende August desselben Jahres. Ab Juli 2025 werden die Unterstützungen über das Finanzamt im Rahmen der Familienbeihilfe gemäß dem Progressionsabgeltungsgesetz fortgesetzt.
Diese Maßnahmen richten sich insbesondere an armutsgefährdete Familien und sollen ihnen als eine Art Teuerungsausgleich dienen. Der Plan dafür wurde bereits im Sommer im Sozialministerium beschlossen und bestätigt somit die Priorität, die wirtschaftliche Belastbarkeit einkommensschwacher Familien zu stärken.
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