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Glück im Pech

Sozialhilfeempfänger gewinnt bei Rubbellos und darf nichts behalten

Sozialhilfeempfänger gewinnt bei Rubbellos und darf nichts behalten
FOTO: iStock/Ralf Geithe
2 Min. Lesezeit |

Ein unerwarteter Lotteriegewinn von 100.000 Franken sorgt für Enttäuschung: Ein Sozialhilfeempfänger verliert alles, und seine Partnerin geht leer aus.

Im Kanton Jura in der Schweiz kauften ein Mann und eine Frau im März des letzten Jahres gemeinsam Rubbellose des Spiels Carton in der Nähe von Delsberg. Nachdem sie die Lose in einem Café aufrubbelten, entdeckten sie einen Hauptgewinn von 100.000 Franken, was etwa 105.000 Euro entspricht. Beide waren überwältigt von Emotionen und planten, den Gewinn gleichmäßig zu teilen. Der Mann schrieb seinen Namen und seine Bankverbindung auf die Rückseite des Gewinnloses, um es zur Validierung an Loro zu senden.

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Hauptgewinn und Konsequenzen

Der Plan scheiterte jedoch, als Loro bei der Prüfung feststellte, dass der Mann seit 2019 Sozialhilfe bezieht und Schulden in Höhe von etwa 90.000 Euro hat. Nach geltendem Recht hat die Sozialhilfe Vorrang auf das Geld. Diese Regelung wurde von Loro und dem Vormund des Mannes bei der jurassischen Nothilfestelle Kesb, der Apea, vereinbart. Der Mann akzeptiert, dass er keinen Anteil des Gewinns erhält, bedauert jedoch, dass auch seine Spielpartnerin leer ausgeht.

Für Loro war der Name auf dem Los entscheidend – hätten beide ihre Namen darauf vermerkt, wäre nur der Anteil des Mannes einbehalten worden.

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KO KOSMO-Redaktion
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