75 Millionen Euro Sondersteuer in nur einem Jahr – jetzt landet Ungarns umstrittene Abgabe vor dem höchsten EU-Gericht.
Ungarn steht wegen seiner umstrittenen Sonderabgabe für ausländische Supermarktketten nun vor dem Europäischen Gerichtshof: Die EU-Kommission hat Klage gegen Budapest eingereicht. Brüssel sieht in der Regelung eine gezielte Benachteiligung ausländischer Händler – ein Vorwurf, der auch in Österreich seit Jahren auf Kritik stößt. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) hatte die EU-Kommission wiederholt aufgefordert, in dieser Sache Konsequenzen zu ziehen.
Kern des Konflikts ist eine Steuer, die internationale Handelsketten wie Spar deutlich stärker trifft als ungarische Unternehmen. Der Konzern hatte deshalb Anfang 2024 eine formelle Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. „Ungarn hatte sich bereits 2022 gegenüber der EU-Kommission zur Abschaffung seiner Sondersteuer verpflichtet, diese Zusage jedoch nicht eingehalten“, erklärte Spar-Chef Hans Reisch gegenüber der APA.
Spartes Verlustgeschäft
Für den Handelskonzern ist die finanzielle Dimension erheblich: Mit einem Jahresumsatz von rund 2,8 Milliarden Euro belegt Spar in Ungarn den zweiten Platz im Markt. Allein im Jahr 2024 schlug die Sondersteuer von 4,5 Prozent laut Unternehmensangaben mit rund 75 Millionen Euro zu Buche. Zum Vergleich: Ungarische Konkurrenten, die in Franchiseketten tätig sind, unterliegen einem niedrigeren Steuersatz von bis zu einem Prozent der Sondersteuer. Neben dieser Abgabe beanstandet Spar auch sogenannte Margenbeschränkungen und drängt Brüssel zu weiteren Maßnahmen.
Auch aus Sicht der EU-Kommission verstößt die Regelung gegen geltendes EU-Recht: „Aufgrund der derzeitigen Ausgestaltung des Umsatzsteuersystems unterliegen ausländisch kontrollierte Einzelhandelsunternehmen hohen und stark progressiven Steuersätzen auf ihren Umsatz.“ Darüber hinaus werde ihre Niederlassungsfreiheit eingeschränkt.
Klage vor EuGH
Das Vertragsverletzungsverfahren ist bereits seit Herbst 2024 anhängig; im Juni folgte eine zweite förmliche Mahnung, bevor die Kommission nun den Schritt vor den EuGH vollzog.
Die Steuerregelung gilt als einer der zentralen wirtschaftspolitischen Streitpunkte im Verhältnis zwischen Wien und Budapest.