Bis zu 500 Euro mehr könnten Österreicher bei ihrer Steuerrückzahlung erhalten. Der Unterschied liegt in einem simplen Schritt, den viele aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit versäumen.
Jährlich lassen viele Österreicher beim Lohnsteuerausgleich Geld liegen, indem sie auf einen eigenen Antrag verzichten. Dabei könnten sie durch das Geltendmachen verschiedener Absetzbeträge und Ausgaben eine beträchtliche Steuerrückzahlung für das vergangene Kalenderjahr erhalten. Die durchschnittliche Gutschrift beläuft sich auf rund 1.000 Euro – ein Betrag, den viele dem Staat ungewollt schenken.
Obwohl zahlreiche Personen bereits ihre Steuerunterlagen für dieses Jahr eingereicht haben, nutzen Millionen Österreicher diese Möglichkeit nicht und verschenken dadurch erhebliche Summen. Im Durchschnitt könnten sie bis zu 500 Euro mehr zurückerhalten, wenn sie selbst aktiv werden würden.
Seit Juli erhalten all jene, die im ersten Halbjahr keine eigenständige Veranlagung durchgeführt haben, automatisch die antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Diese berücksichtigt jedoch nicht sämtliche möglichen Absetzmöglichkeiten, was die Rückzahlung deutlich schmälern kann.
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Deutliche Unterschiede
Die Zahlen sprechen für sich: Bei der antragslosen Veranlagung fällt der durchschnittliche Rückerstattungsbetrag wesentlich geringer aus als bei selbst eingereichten Anträgen. Während die automatische Variante laut Daten aus 2022 im Schnitt nur knapp 467 Euro bringt, liegt die Rückzahlung bei eigenständig durchgeführten Steuerausgleichen nahezu doppelt so hoch.
Wer also von einer um bis zu 500 Euro höheren Steuergutschrift profitieren möchte, sollte seinen Steuerausgleich eigenständig einreichen und dabei sämtliche möglichen Kosten und Absetzbeträge berücksichtigen. Besonders Familien können heuer von einem erhöhten Familienbonus beziehungsweise Kindermehrbetrag rückwirkend profitieren.
Wichtig zu wissen: Auch nach Erhalt der antragslosen Veranlagung kann noch ein eigener Steuerausgleich eingereicht werden, der die automatische Version ersetzt.
Steuerliche Vorteile
Zu den steuermindernden Posten zählen unter anderem Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben sowie diverse Absetzbeträge, die je nach Familienstand, Einkommen oder Kinderanzahl variieren können.
Für das Steuerjahr 2024 gelten aufgrund der Valorisierung (automatische Anpassung an die Inflation) vieler Absetzbeträge und der erhöhten Familienboni einige Neuerungen:
– Familienbonus: Der Familienbonus Plus beträgt pro Kind unter 18 Jahren bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren bis zu 700 Euro jährlich.
– Kindermehrbetrag: Der Kindermehrbetrag wird pro Kind auf 700 Euro erhöht.
– Mehrkindzuschlag: Der Mehrkindzuschlag steigt auf 23,30 Euro pro Kind.
– Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag: Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag steigen auf mindestens 572 Euro.
– Verkehrsabsetzbetrag: Auch der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag steigt für das Jahr 2024 und kann beim Lohnsteuerausgleich heuer geltend gemacht werden.
Mit dem neu verfügbaren Steuerausgleich-Rechner lässt sich online kalkulieren, wie hoch die zu erwartende Gutschrift von der Finanzbehörde ausfallen wird.
Nicht zu spät für Nachbesserung
Was viele nicht wissen: Die eigenständige Arbeitnehmerveranlagung kann auch nach einer bereits erfolgten antragslosen Veranlagung innerhalb von fünf Jahren nachgeholt werden. Das bedeutet konkret, dass für das Steuerjahr 2024 noch bis Ende Dezember 2029 ein eigener Antrag gestellt werden kann – selbst wenn das Finanzamt bereits automatisch eine Gutschrift überwiesen hat.
Diese nachträgliche Einreichung ist besonders für jene relevant, die etwa Familienbonus, Pendlerpauschale oder außergewöhnliche Belastungen nicht automatisch berücksichtigt bekommen haben. Der Unterschied kann dabei durchaus mehrere hundert Euro ausmachen.
Am einfachsten erfolgt die Einreichung online über das Portal FinanzOnline, wo Steuerpflichtige Schritt für Schritt durch den Prozess geführt werden. Die meisten Nutzer benötigen dafür zwischen 15 und 30 Minuten, wobei die Vorbereitung der notwendigen Belege vorab den größten Zeitaufwand darstellt. Nach erfolgreicher Einreichung wird die Gutschrift in der Regel direkt auf das angegebene Konto überwiesen.