Ein kostenloser Probemonat verwandelte sich in eine teure Überraschung: Eine Niedersächsin zahlte jahrelang für Dienste, die sie nie nutzte – bis sie handelte.
Eine Niedersächsin erlebte, wie schnell aus einem angeblich kostenlosen Testangebot eine teure Angelegenheit werden kann. Die Geschichte nahm ihren Anfang mit einem Telefonat, bei dem die Freenet DLS GmbH der Frau einen Gratismonat für den Streamingdienst waipu.tv anbot. Der Ablauf sollte unkompliziert sein: Die Kundin würde per SMS einen Registrierungslink erhalten, den Dienst aktivieren und nach dem Probemonat entscheiden, ob sie für monatlich 9,99 Euro weitermachen möchte.
Obwohl die Verbraucherin der SMS-Zusendung zustimmte, nutzte sie den Dienst nie aktiv. Trotzdem wurden über Jahre hinweg regelmäßig Beträge für waipu.tv sowie für einen im Gespräch nicht erwähnten Cloud-Dienst von ihrem Konto abgebucht. Die unbemerkte Kostenfalle fiel ihr erst bei der Kündigung ihres Mobilfunkvertrags auf, wie die Verbraucherzentrale dokumentiert. Nach ihrem ersten Widerspruch erstattete das Unternehmen lediglich 2,99 Euro. Den Restbetrag von 545 Euro konnte sie erst mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Niedersachsen zurückerlangen.
CHIP.de hat bei Freenet eine Stellungnahme zu dem Vorfall angefragt. Bis zum Veröffentlichungszeitpunkt lag keine Antwort des Telekommunikationsanbieters vor. Eine eventuelle Reaktion wird nachträglich ergänzt.
Rechtliche Fallstricke
„Dieses Vorgehen entspricht leider einem bekannten Muster“, erläutert Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Viele Verbraucher gehen irrtümlich davon aus, dass ein verbindlicher Vertrag erst durch die aktive Nutzung eines Dienstes entsteht. Die rechtliche Realität sieht jedoch anders aus: Ein Vertragsverhältnis kommt nur durch die ausdrückliche Annahme eines Angebots zustande. Wer also einen Link per SMS oder E-Mail erhält und annimmt, dass zur vollständigen Registrierung weitere Schritte nötig sind, hat rechtlich noch keinen Vertrag abgeschlossen.
Die Verbraucherzentrale gibt konkrete Handlungsempfehlungen: Kontrollieren Sie regelmäßig Ihr Konto, besonders nach Werbeanrufen, bei denen möglicherweise unbeabsichtigt Verträge entstanden sein könnten. Reagieren Sie umgehend mit einem Widerspruch, wenn Sie unerwünschte Abbuchungen für Zusatzdienste entdecken. Beachten Sie, dass die Beweislast für den Vertragsabschluss und die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung beim Anbieter liegt. Lehnen Sie zudem Direktmarketing grundsätzlich ab – Unternehmen dürfen zu Werbezwecken nur mit vorheriger Zustimmung anrufen.
Typische Warnzeichen
Die Gefahr von Abofallen liegt in ihrer geschickten Tarnung: Sie locken häufig mit scheinbar kostenlosen Angeboten oder Geschenken. Auch im Internet werden Verbraucher oft dazu verleitet, persönliche Daten einzugeben oder Links zu folgen – ohne zu realisieren, dass sie damit kostenpflichtige Verträge eingehen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) nennt typische Warnzeichen: fehlende oder irreführend beschriftete Buttons, versteckte Preisangaben im Kleingedruckten sowie lückenhafte Informationen zu Vertragslaufzeit, Kündigungsmöglichkeiten oder Widerrufsrecht.
Wer in eine solche Falle getappt ist, sollte laut EVZ die Zahlungsaufforderung genau untersuchen. Wurde der Vertrag über einen korrekt gekennzeichneten Bestell-Button abgeschlossen, besteht ein rechtsgültiger Vertrag – andernfalls besteht keine Zahlungspflicht. Bei mangelhaften oder irreführenden Informationen können Verbraucher den Vertrag anfechten und auf ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht bestehen.
Bildschirmfotos der Angebotsseite können dabei helfen, Täuschungsversuche nachzuweisen.