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Streikwarnung

Streik an großen Airports: Verspätungen und Ausfälle erwartet

Streik an großen Airports: Verspätungen und Ausfälle erwartet
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Ausgerechnet zum Ferienstart trifft ein Streik Spaniens Flughäfen – und wer Urlaub gebucht hat, sollte jetzt handeln.

Pünktlich zum Beginn der Osterferien legen Beschäftigte an zwölf spanischen Flughäfen die Arbeit nieder. Hinter dem unbefristeten Streik stehen die Gewerkschaften CCOO, UGT und USO, die damit mehr als 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertreten. Auslöser sind Meinungsverschiedenheiten bei der Auslegung des geltenden Tarifvertrags – konkret geht es um Lohnfragen und den Ausgleich gestiegener Lebenshaltungskosten.

Die Arbeitsniederlegungen sind auf bestimmte Zeitfenster beschränkt: von 5.00 bis 7.00 Uhr, von 11.00 bis 17.00 Uhr sowie von 22.00 bis 0.00 Uhr – Verzögerungen und Störungen können jedoch den gesamten Betriebsablauf des jeweiligen Tages beeinträchtigen.

Beliebte Ziele betroffen

Wer aus Österreich in die Sonne reisen wollte, muss sich auf Unannehmlichkeiten einstellen. Gerade die Kanarischen Inseln und die Balearen zählen in dieser Jahreszeit zu den gefragtesten Zielen – und genau diese Destinationen sind besonders stark betroffen. Zu den bestreikten Flughäfen gehören unter anderem jene in Madrid und Barcelona sowie die Airports auf Mallorca und den vier Kanarischen Inseln.

Drohende Ausweitung

Besonders kritisch könnte die Lage bei der Gepäckabfertigung und am Check-in-Schalter werden. Reisenden wird geraten, wenn möglich nur mit Handgepäck anzureisen und deutlich früher als gewohnt am Flughafen zu erscheinen.

Laut einem Bericht von Cope warnten Gewerkschaftsvertreter zudem: „Sollte in den kommenden Tagen keine Einigung erzielt werden, schließen wir eine Ausweitung des Streiks auf die Wochenenden bis zum Jahresende nicht aus.“

Passagierrechte bei Streik

Für Betroffene wichtig: Bei Streik am Zielflughafen haben Fluggäste gemäß EU-Verordnung 261/2004 keinen Anspruch auf Entschädigung, aber auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung und Unterkunft bei Übernachtung. Airlines sind verpflichtet, Reisende während der Wartezeit zu versorgen.

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KO KOSMO-Redaktion
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