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Staatsbürgerschaft

Streit um Staatsbürgerschaft – Einbürgerung erst nach 15 Jahren?

Streit um Staatsbürgerschaft –  Einbürgerung erst nach 15 Jahren?
Foto: iStock, epa/FLORIAN WIESER
2 Min. Lesezeit |

Steigende Einbürgerungszahlen in der Steiermark sorgen für politischen Zündstoff – und eine Debatte, die bis nach Wien reicht.

Der steirische Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) drängt auf eine deutliche Verschärfung der Einbürgerungsvoraussetzungen in Österreich. Auslöser ist die wachsende Zahl an Staatsbürgerschaftsverleihungen, die vor allem auf Antragsteller aus Syrien und Afghanistan zurückgeht. Viele jener Menschen, die im Zuge der großen Fluchtbewegung ab 2015 nach Österreich gekommen sind, erfüllen inzwischen die gesetzlich geforderten Bedingungen für eine Einbürgerung.

Laut Statistik Austria wurden im Jahr 2024 in der Steiermark insgesamt 1.854 Personen eingebürgert. Darunter waren 145 afghanische und 136 syrische Staatsangehörige – zusammen mehr als 15 Prozent aller Verleihungen. Im ersten Quartal 2025 waren es bereits 580 – beinahe doppelt so viele wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres und damit der stärkste Anstieg aller Bundesländer.

Kunaseks Forderungen

Die bestehenden Regelungen gehen Kunasek zu weit. Er plädiert dafür, die Mindestaufenthaltsdauer als Voraussetzung für eine Einbürgerung von derzeit zehn auf künftig 15 Jahre anzuheben. Die Zuständigkeit für eine solche Gesetzesänderung liege beim Bund, weshalb er insbesondere das Bundesministerium für Inneres zum Handeln auffordert.

Bundesinnenminister Gerhard Karner (ÖVP) teilt diese Dringlichkeit nicht. Er verweist darauf, dass das Staatsbürgerschaftsrecht bereits 2018 – unter dem damaligen Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) – verschärft worden sei und die österreichischen Regelungen seither zu den restriktivsten innerhalb Europas zählen. Die Verantwortung für die Umsetzung und Kontrolle der gesetzlichen Voraussetzungen liege ohnehin bei den Bundesländern.

Maßnahmen Landesebene

Unabhängig davon kündigte Kunasek zusätzliche Maßnahmen auf Landesebene an. Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Selbständigkeit sollen künftig ausschließlich tatsächliche Erwerbseinkommen herangezogen werden – Förderungen, Stipendien und Sozialleistungen sollen dabei nicht mehr anrechenbar sein.

Gleichzeitig sollen die Anforderungen an staatsbürgerliche Kenntnisse angehoben und die sicherheitsbehördlichen Überprüfungen von Antragstellern ausgeweitet werden, um mögliche verfassungs- oder staatsfeindliche Verbindungen frühzeitig zu erkennen und auszuschließen.

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KO KOSMO-Redaktion
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