Ab dem 1. Dezember tritt in Oberösterreich ein neues Hundehaltungsgesetz in Kraft, das auf einen tragischen Vorfall in Naarn zurückgeht. Am 2. Oktober 2023 wurde eine 60-jährige Frau beim Joggen von Hunden angegriffen und erlag ihren Verletzungen. Der Fall sorgte für bundesweite Diskussionen und führte zu Forderungen nach strengeren Regelungen für die Hundehaltung.
Ein zentraler Bestandteil des neuen Gesetzes ist die Einführung der sogenannten 40/20-Regel. Diese Regelung sieht eine Alltagstauglichkeitsprüfung für Hunde vor, die entweder eine Schulterhöhe von mehr als 40 Zentimetern oder ein Gewicht von über 20 Kilogramm haben. Hundehalter müssen nachweisen, dass ihre Tiere in verschiedenen Alltagssituationen – beispielsweise im Umgang mit Joggern und Radfahrern – gut sozialisiert sind und kein aggressives Verhalten zeigen. Darüber hinaus müssen die Hunde stressfrei berührbar sein und sich ins Maul schauen lassen.
Zusätzliche Regelungen betreffen auffällige Hunde: Tiere, die den Test nicht bestehen oder in der Vergangenheit bereits Aggressionen gezeigt und Personen verletzt haben, müssen in der Öffentlichkeit sowohl an der Leine geführt als auch mit einem Maulkorb gesichert werden. Diese Maßnahmen sollen die öffentliche Sicherheit erhöhen und die Entnahme von Hunden bei akuter Gefährdung erleichtern.
Besondere Bestimmungen
Bestimmte Hunderassen, wie der American Staffordshire Terrier und der Bullterrier, unterliegen besonders strengen Auflagen. Ihre Halter müssen mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen keine Vorstrafen haben. Außerdem ist es beim Spazierengehen erlaubt, maximal zwei große oder auffällige Hunde gleichzeitig zu führen, um Kontrolle und Sicherheit zu gewährleisten.
Bei Verstößen gegen die neuen Gesetze drohen hohe Geldstrafen von bis zu 7.000 Euro. Die Gesetzesinitiative wurde von Oberösterreichs Landesrat Michael Lindner (SPÖ) ins Leben gerufen, um zukünftige Vorfälle dieser Art zu verhindern und die Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern.
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