Eine Ein-Stern-Bewertung, ein drohender Anwalt und eine Rechnung über 120 Euro – alles wegen eines Schwimmkurses.
Stefan* wollte rechtzeitig vor dem Sommer einen Schwimmkurs absolvieren und meldete sich am 24. März bei einem entsprechenden Anbieter an. Doch bereits kurz nach der Buchung kamen dem 24-Jährigen Zweifel: Weder die genauen Kosten noch die Teilnehmerzahl waren für ihn klar erkennbar. „Wenn der Kurs 240 Euro kostet, ist mir das einfach zu teuer“, so der Grazer. Er wandte sich noch am selben Tag per Mail an das Unternehmen – eine Antwort blieb jedoch zunächst aus.
Tagelang erhielt der Student keinerlei Rückmeldung. Auch zwei weitere Nachrichten sollen unbeantwortet geblieben sein, woraufhin er die Anmeldung stornierte. Seinem Unmut machte er nicht nur gegenüber dem Unternehmen Luft: Unter einem Pseudonym hinterließ er auf Google eine Ein-Stern-Bewertung. „Das Team sollte dringend an seiner Erreichbarkeit arbeiten“, schrieb er dort.
Drohung per Anwalt
Auf diese Bewertung folgte eine Reaktion, die Stefan nicht erwartet hatte. Der Inhaber verwies auf seine akademischen Titel und stellte klar, dass er innerhalb von zwei Werktagen nicht zur Antwort verpflichtet sei. „Er meinte, wir seien noch in der Frist und ich würde die Zahlungsinfos ohnehin eine Woche vor Kursstart bekommen. Als Student solle ich ja wohl wissen, wie man so etwas im Internet herausfindet“, schildert Stefan.
Damit nicht genug: Der Inhaber setzte dem Studenten eine Frist bis zum 1. April, die Bewertung zu entfernen – andernfalls würde er einen Anwalt einschalten. „Für solche Frechheiten habe ich keine Zeit – die Konversation ist beendet“, soll er dabei erklärt haben. Stefan ließ sich von dieser Drohung nicht beeindrucken und entfernte die Bewertung nicht.
Tatsächlich meldete sich in der Folge ein Anwalt. Dieser führte aus, sein Mandant könne aufgrund seiner beruflichen Auslastung nicht immer umgehend auf Anfragen reagieren. Darüber hinaus seien sämtliche Preisinformationen auf der Website des Anbieters einsehbar gewesen – Stefans Nachfragen seien daher nicht nachvollziehbar und sogar „schikanös“. Mit seiner Bewertung habe der Student unwahre Tatsachen verbreitet, die dem Ruf des Unternehmens schaden und den Geschäftsbetrieb beeinträchtigen könnten.
Die konkrete Forderung: Stefan solle die Bewertung bis 5. April löschen, widrigenfalls würden gerichtliche Schritte eingeleitet. Zusätzlich wurde er aufgefordert, innerhalb derselben Frist 120 Euro an den Anwalt zu überweisen. In dokumentierten Fällen von Abmahnungen wegen negativer Google-Bewertungen werden Anwaltskosten zwischen 800 und 2.500 Euro verlangt, wobei die Höhe oft von der Anzahl der zu löschenden Bewertungen abhängt.
Rückzug des Inhabers
Das Medienportal „Heute“ konfrontierte den Anwalt mit dem Vorfall. Dabei stellte sich heraus, dass eine Mitarbeiterin des Büros Stefan bereits am 28. März – also vier Tage nach seiner Anmeldung – hinsichtlich der Preise und der Teilnehmerzahl kontaktiert haben soll. Zudem soll ihm dabei die Möglichkeit einer Stornierung angeboten worden sein, worauf der Student mit einer Beschwerde-Mail reagiert habe.
Um eine weitere Eskalation zu vermeiden, verzichtet der Inhaber nun auf rechtliche Schritte. Auch die geforderten 120 Euro Anwaltskosten werden nicht mehr eingefordert.
„Die Google-Bewertung darf auch – trotz unwahrer Tatsachenbehauptung – weiterhin stehen bleiben“, erklärte der Anwalt gegenüber „Heute“.
*Name von der Redaktion geändert