Es ist sicherlich jedem schon mal passiert: Man ist beim Einkaufen und aus Versehen fällt etwas aus dem Regal. Doch wer ist eigentlich für den entstandenen Schaden verantwortlich? Grundsätzlich haftet der Kunde, wenn er ein Produkt im Supermarkt beschädigt. Das gilt unabhängig davon, ob das Missgeschick absichtlich oder unabsichtlich passiert ist.
Manche Händler zeigen sich jedoch kulant und verzichten auf eine Rechnungsstellung, insbesondere bei kleineren Schäden wie einem aufgeplatzten Joghurtbecher. Trotz dieser Kulanz haben die Einzelhändler das Recht, Schäden in Rechnung zu stellen, um ihren Verlust auszugleichen. Daher ist es ratsam, das Personal sofort zu informieren, wenn Ihnen ein Missgeschick passiert. Oft führt dies zu einer kulanteren Handhabung des Vorfalls.
In einigen Fällen kann die private Haftpflichtversicherung einspringen. Dies gilt jedoch nur, wenn nicht grob fahrlässig oder absichtlich gehandelt wurde. Es ist wichtig zu wissen, dass Ihre Versicherung möglicherweise nicht alle Schäden abdeckt.
Eine besondere Regelung gibt es für Kinder: Bei Kindern unter sieben Jahren müssen die Eltern nicht für den Schaden aufkommen. Bei älteren Kindern hängt es von der Einsichtsfähigkeit und der Aufsichtspflicht der Eltern ab, ob diese zur Verantwortung gezogen werden.
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