Raucher müssen erneut tiefer in die Tasche greifen: Ab 2026 steigt die Tabaksteuer in Österreich, während Nikotinbeutel und E-Liquids erstmals besteuert werden.
Ab Februar 2026 steigt die Tabaksteuer in Österreich erneut an. Der Fixkostenanteil erhöht sich von 83,50 Euro auf 85,50 Euro pro 1.000 Zigaretten, während der prozentuale Anteil von 32 Prozent des Kleinverkaufspreises unverändert bleibt. Die Regierung rechnet mit einem Anstieg der Steuereinnahmen von aktuell 2,2 Milliarden auf 2,3 Milliarden Euro im Jahr 2026. Bereits 2025 mussten Raucher tiefer in die Tasche greifen, als die Mindestverbrauchssteuer von 80 auf 83,5 Euro je 1.000 Zigaretten angehoben wurde, was Preiserhöhungen zwischen 20 und 50 Cent pro Packung zur Folge hatte.
Nikotinbeutel und E-Liquids werden ab April 2026 ebenfalls der Tabaksteuer unterliegen und in das Tabakmonopol eingegliedert. Dies bedeutet, dass der Verkauf künftig ausschließlich über Fachgeschäfte erfolgen darf. Für diese Produkte gelten dann die gleichen strengen Regeln wie für herkömmliche Tabakwaren: Jugendschutzbestimmungen, Sanktionen bei Verstößen, Werbeverbot am Verkaufsort sowie ein Verbot des Online-Handels. Finanzminister Markus Marterbauer prognostiziert durch diese Maßnahme zusätzliche Einnahmen von knapp 500 Millionen Euro für den Zeitraum 2025 bis 2029.
Einweg-Verbot kommt
Ende 2026 tritt zudem ein komplettes Verbot für Einweg-E-Zigaretten in Kraft. Die Maßnahme zielt auf den Schutz von Umwelt und Gesundheit ab, da diese Produkte häufig gesundheitsschädliche Substanzen enthalten und mit fest verbauten Lithium-Akkus ausgestattet sind, die erhebliche Umweltprobleme verursachen können. Das Verbot gilt sowohl für nikotinhaltige als auch für nikotinfreie Einwegprodukte.
Auf öffentlichen Spielplätzen wird künftig das Entsorgen von Tabakprodukten untersagt. Darüber hinaus erhalten Gemeinden die Möglichkeit, weitergehende Schutzmaßnahmen zu implementieren, darunter auch ein vollständiges Rauchverbot auf Spielplätzen.
Vereinfachte Zulassung
Die Zulassung neuer Tabaksticks wird ab Jänner 2026 durch ein vereinfachtes Meldeverfahren erleichtert. Diese Maßnahme soll Steuerverluste reduzieren, da derzeit viele Konsumenten diese Produkte in Nachbarländern erwerben. Sämtliche bestehenden Auflagen, einschließlich des Verbots von Aromen, bleiben weiterhin in Kraft.
Die Bundesregierung hat diese umfassenden Änderungen im Dezember 2025 im Rahmen einer Novelle des Tabakgesetzes beschlossen.