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SCHWEIZ

Täter verurteilt: Tote Serbin in Teppich entsorgt

Täter verurteilt: Tote Serbin in Teppich entsorgt
Symbolbild (FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Der 40-jährige Angeklagte, hat eine junge Serbin nach ihrem Tod in einen Teppich eingerollt. Wegen Störung des Totenfriedens und Vergewaltigung wurde der Angeklagte für schuldig gesprochen.

Schweiz: Im Jänner 2018 wurde die Leiche der jungen Serbin in einen Teppich eingerollt und in einem Wald gefunden. Die 20-jährige war zuvor seit November 2017 als vermisst gemeldet. Die letzte Nacht vor ihrem Verschwinden hatte sie bei einem 40-Jährigen verbracht. Nun mussten sich er und zwei weitere Männer vor dem Gericht in Frauenfeld verantworten.

Den Beschuldigten wurde eine Störung des Totenfriedens vorgeworfen, weil sie die Leiche der jungen Frau in einen Teppich eingerollt und in den Wald geschafft haben. Die Angeklagten luden das Opfer in ihren Range Rover, fuhren zum Wald und legten sie an einem Bachbord ab. Die tote Isabella T. rollte und blieb vor dem Bachbett liegen. Währenddessen hatte der Haupttäter Handys und Kleidungsstücke von ihr in einen Sack gepackt und in einen Müllcontainer geworfen.

Urteil:
Von der Staatsanwaltschaft wurden den drei Beschuldigten auch Drogendelikte vorgeworfen. Der Hauptangeklagte musste wegen eines Missbrauchs in einem anderen Fall und vier Monate und eine siebenjährige Landesverweisung aussagen. Für die zwei Mitbeschuldigten wurden bedingte Busen und Geldstrafen beantragt.

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Vergangene Woche verkündete das Gericht das endgültige Urteil: Der Hauptangeklagte mit niederländischen Wurzeln wurde wegen sexuellen Missbrauchs für schuldig gesprochen. Er wurde zu einer drei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe inklusive zehnjährigem Landesverweis verurteilt.

Isabellas Tod bleibt für immer rätselhaft:
Woran die gebürtige Serbin gestorben ist, blieb laut Ermittlungen unklar. Aufgrund der fortgeschrittenen Verwesung konnte die Todesursache nicht festgestellt werden. Es wurden keine Hinweise auf Fremdeinwirkung gefunden. Die Vorwürfe der Tötung und der Unterlassung der Nothilfe ließ die Staatsanwaltschaft fallen.

Quellen: Tagblatt.ch

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KO KOSMO-Redaktion
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