Im Mai 2020 wurden die persönlichen Daten von möglicherweise Millionen Österreicherinnen und Österreichern gestohlen. Diese Daten fielen kriminellen Akteuren in die Hände und lösten eine Welle von Beschwerden bei der Datenschutzbehörde aus. Obwohl die betroffene Institution, die Gebühren Info Service (GIS), mittlerweile durch die Österreichische Beitrags Service GmbH (OBS) ersetzt wurde, bleibt der Vorfall weit davon entfernt, gänzlich aufgearbeitet zu sein.
Mögliche finanzielle Folgen des Datenlecks
Über vier Jahre nach dem Vorfall wird dieser zunehmend zu einem finanziellen Problem für die Republik Österreich. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger fordern nicht nur von der OBS, sondern auch von der Republik selbst Schadenersatz für das erlittende Datenleck. Im Mai 2020 gelangten persönliche Daten von vermutlich Millionen von Österreicherinnen und Österreichern in kriminelle Hände. Zahlreiche Betroffene wandten sich daraufhin an die Datenschutzbehörde, die ihnen vorläufig Recht gab. Nun fordern sie Schadenersatz – sowohl von der GIS (OBS) als auch von der Republik.
Schadenersatzforderungen der Betroffenen
Die Rechtsanwälte Florian Scheiber und Robert Haupt haben im Namen von 124 betroffenen Personen ein Schreiben an die Finanzprokuratur, die die Republik Österreich rechtlich vertritt, verfasst. Darin fordern sie für ihre Mandanten jeweils 1.000 Euro Schadenersatz. Begründet wird dies mit der erheblichen Angst und Sorge der Betroffenen, dass ihre persönlichen Daten missbräuchlich verwendet werden könnten, zum Beispiel für Identitätsdiebstahl. Da die GIS im Auftrag des Staates tätig war, sehen die Anwälte die Republik in der Haftung.
Entscheidung des Höchstgerichts steht aus
Ob die GIS für den Verstoß gegen das Datenschutzrecht verantwortlich gemacht werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt. Der bisherige Verfahrensverlauf spricht jedoch nicht für das Unternehmen. Eine betroffene Person hat in einem Musterverfahren sowohl von der Datenschutzbehörde als auch vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Recht bekommen. Nun hat die GIS eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingereicht. Der Ausgang dieses Verfahrens wird entscheidend dafür sein, wie erfolgreich die Schadenersatzforderungen sein werden. Der ORF betont, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, die nun höchstgerichtlich geklärt werden müssen.
Potenziell hohe Kosten für die Republik
Mittlerweile haben sich rund 6.000 Menschen bei den Anwälten Scheiber und Haupt gemeldet, die möglicherweise ebenfalls von dem Datenleck betroffen sind. Sollten die Vergleichsgespräche mit der GIS (OBS) und der Finanzprokuratur scheitern, planen die Anwälte, die Schadenersatzforderungen vor Gericht geltend zu machen. Da potenziell Millionen von Österreicherinnen und Österreichern betroffen sein könnten, könnte dies für die Republik letztendlich sehr teuer werden.
Der Weg von GIS zu OBS
Zur Erinnerung: Die GIS wurde seit ihrem Bestehen im Jahr 1974 mehrfach reformiert und schließlich aufgelöst, um Platz für die neu gegründete OBS zu machen. Diese Überführung war teilweise auch eine Reaktion auf den Vorfall von 2020, bei dem die Sicherheitslücken im Umgang mit sensiblen Bürgerdaten schmerzlich sichtbar wurden.
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