Die Berner Konvention hat die Kärntner Fischotterverordnung als rechtswidrig eingestuft und fordert deren Rücknahme. Die internationale Vereinbarung zum Schutz europäischer Flora, Fauna und Lebensräume sieht in der regionalen Regelung einen klaren Verstoß gegen Artenschutzbestimmungen.
Tierschutz Austria unterstützte diese Position in einer Aussendung am Montag. Die Organisation kritisiert besonders die nicht selektive Tötungspraxis durch festgelegte Jahresquoten sowie den Einsatz umstrittener Fangmethoden wie der sogenannten „Conibear-Fallen“.
Umstrittene Tötungspraxis
Nach offiziellen Angaben wurden zwischen 2019 und 2024 insgesamt 226 Fischotter in Kärnten getötet. Tierschützer vermuten jedoch eine deutlich höhere Dunkelziffer. Die Tötungen erfolgten auf Basis einer landesrechtlichen Quotenregelung, was nach Ansicht der Kritiker gegen internationale Artenschutzabkommen verstößt.
Die Begründungen für die Verordnung werden von Tierschutz Austria zurückgewiesen. Studien belegen zudem, dass der Rückgang der Fischbestände nicht auf Fischotter zurückzuführen ist.
Tatsächliche Ursachen
Vielmehr seien bauliche Eingriffe an Gewässern, Fischkrankheiten, Umweltgifte, der Klimawandel mit steigenden Wassertemperaturen sowie die Nutzung von Wasserkraft die eigentlichen Ursachen. Die Berner Konvention führt die Kärntner Otterjagd nun als „Open file“ und verlangt von der Republik Österreich sowie dem Land Kärnten bis Herbst 2026 einen Fortschrittsbericht zu dieser Angelegenheit.